4GV: UN-Zulassung für Gefahrgutverpackungen
4GV: UN-Zulassung für Gefahrgutverpackungen
Zum Versand von Gefahrgütern gibt es spezielle Gefahrgutkartons. Sie bieten eine sichere Verpackung, doch ist eine Kennzeichnung erforderlich, damit die entsprechende Handhabung beim Versand gewährleistet ist. Gefahrgutverpackungen müssen über die Kennzeichnung 4GV verfügen, damit sie als Außenverpackungen genutzt werden können. Zusätzlich kommt es auf die Einhaltung der Vorgaben des Zulassungsscheins an.
Was bedeutet die Kennzeichnung 4GV?
Bei der Kennzeichnung 4GV handelt es sich um eine UN-Zulassung für Gefahrgutkartons. Ein Karton mit der Kennzeichnung darf als Außenverpackung für das Gefahrgut genutzt werden. Es kommt jedoch darauf an, dass der Versand in einem Karton aus Pappe beim jeweiligen Gefahrgut erlaubt ist. Das System 4GV ist eine flexibel einsetzbare Lösung.
Bei 4GV ist der Transport ohne zusätzliche Prüfungen möglich, wenn viele Füllgüter verschickt werden müssen, für die abgewandelte Prüfungen notwendig sind, oder wenn die Zusammensetzungen beim Transport ständig wechseln. Für die Zulassung wird das höchste anzunehmende Gefahrenpotenzial angesetzt. Dafür werden Glaskörper mit maximalem Gewicht und saugfähiges Polstermaterial angewendet.
Im Europäischen Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Transport für Gefahrgut (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route, abgekürzt ADR) sind diese Vorgänge beschrieben. Das zulässige Gesamtgewicht der Verpackung wird reduziert. Die Bruttomasse der bei der Prüfung verwendeten Innenverpackungen wird halbiert. Zusätzlich müssen die Gewichte von Außenverpackung, Polstermaterial und eventuell einer Innenausstattung als maximal mögliches Bruttogewicht angesetzt werden. Bei der Verwendung von Innenverpackungen darf sich deren Abstand zueinander und zur Innenwand der Außenverpackung gegenüber den bei der Prüfung festgestellten Abständen nicht verringern.
Unterschiede zwischen 4G und 4GV
Bei 4G handelt es sich um eine weitere UN-Zulassung für Gefahrgutkartons. Gefahrgutkartons, die nach 4G zertifiziert sind, müssen mit einer dafür vorgesehenen Innenverpackung verwendet werden. Nicht nur für die Außenverpackung, sondern auch für die Innenverpackung ist ein Test erforderlich.
Im Gegensatz dazu können mit 4GV zertifizierte Gefahrgutkartons mit unterschiedlichen Innenverpackungen verwendet werden. Sie sind für flüssige und feste Gefahrstoffe verwendbar und können für Gefahrstoffe der Verpackungsgruppen I, II und III genutzt werden.
Viele Gefahrgutkartons verfügen sowohl über eine 4G-Zertifizierung als auch über eine 4GV-Zertifizierung.
Kriterien für die Auswahl des geeigneten 4GV Kartons
Ein 4GV Gefahrgutkarton kann mit Innenverpackung genutzt werden. Sollte für mehr Sicherheit eine Innenverpackung verwendet werden, ist sie zunächst auszuwählen. Erfolgt der Versand in einer Sammelverpackung, ist die Innenverpackung nicht kennzeichnungspflichtig. Beim Versand per IATA-Luft muss die Innenverpackung dem vorgeschriebenen Innendruckunterschied standhalten.
Ist die Innenverpackung vorhanden, erfolgt die Auswahl des 4GV-Kartons. Dabei sind die folgenden Kriterien zu beachten:
- Innenverpackung muss kleiner als das nutzbare Innenmaß des Kartons sein
- werden mehrere Innenverpackungen verwendet, müssen zwischen denselben Verpackungen die Mindestabstände eingehalten werden
- das Bruttogewicht der Innenverpackung muss kleiner als das maximale Bruttogewichtskennzeichen für den Karton sein
- das Bruttogewicht des versandfertigen Pakets muss dem Indikatorgewicht für den Karton entsprechen oder kleiner sein
Wichtig beim Versand von Gefahrgut mit 4GV Verpackung
Wird Gefahrgut im Gefahrgut mit der Zertifizierung 4GV verschickt, müssen die Hinweise des Gefahrgut-Sicherheitsblattes für das jeweilige Versandgut geprüft werden. Es kommt darauf an, dass der Gefahrgutkarton für das entsprechende Gefahrgut zugelassen ist und ob der gewünschte Verkehrsweg genutzt werden darf. Der Gefahrgutkarton muss mit einem Sicherheitsetikett gekennzeichnet werden. Die 4GV-Kennzeichnung auf dem Karton darf bei Luftfrachtversand nicht verdeckt sein.