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Nachsendeauftrag

Nachsendeauftrag

NachsendeauftragMit einem Nachsendeauftrag lassen sich Postsendungen an eine neue Adresse umleiten. Dies ist besonders bei Umzügen hilfreich. Die Erteilung von Nachsendeaufträgen verursacht Kosten und ist zeitlich befristet. Zudem kann ein entsprechender Auftrag nicht für jede Sendungsart gestellt werden.

Definition

Werden Postunternehmen mit einem Nachsendeauftrag konfrontiert, wird die Post nicht mehr an die alte Anschrift, sondern an die im Auftrag genannte neue Adresse geschickt. Dies kann sich in unterschiedlichen persönlichen Situationen notwendig machen und sichert ab, dass die Empfänger persönliche Sendungen und wichtige Dokumente rechtzeitig erhalten, auch wenn sich die Personen aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht an der bekannten Postadresse aufhalten.

Nutzen und Anwendung

Bei einem Umzug steht eine ganze Reihe an organisatorischen Aufgaben an. Darin eingeschlossen ist auch die Postzustellung an die neue Adresse. Wer umzieht, sollte die Familie, den Freundeskreis und wichtige Geschäftspartner im Vorfeld über die Adressänderung informieren. Damit können Briefe und Pakete auf dem direkten Versandweg an die neue Adresse gelangen. Für die übrige Post kann ein Nachsendeauftrag gestellt werden. Dies sollte ebenfalls zeitnah geschehen, da eine gewisse Bearbeitungszeit einzukalkulieren ist.

Die Deutsche Post empfiehlt daher, einen Antrag etwa 14 Tage im Voraus zu stellen, keinesfalls aber mehr als fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn der Nachsendung verstreichen zu lassen. Tritt der Nachsendeauftrag in Kraft, werden Sendungen, die an die alte Adresse gehen, mit den neuen Adressdaten versehen und umgehend dorthin weitergeleitet. Nachsendeaufträge sind nicht nur bei Umzügen hilfreich. Auch bei Sterbefällen oder wenn Personen an einem anderen Standort betreut werden, sind die Aufträge gängige Praxis. Wenn die Nachsendung nicht mehr benötigt wird, ist die Vereinbarung mit dem jeweiligen Postunternehmen zu kündigen. Die Post wird dann wieder regulär an die alte Adresse geschickt. Auch hier ist eine zeitnahe Reaktion anzuraten, damit der Übergang nahtlos erfolgt und die Post nicht noch weitere Tage an der neuen Adresse eintrifft, obwohl die Person bereits wieder am alten Standort weilt.

Buchung

Wer einen Nachsendeauftrag stellen möchte, kann dies in der Regel ganz einfach online erledigen. Eine Beantragung ist auch in den Postfilialen möglich. Nachsendeaufträge können über unterschiedliche Laufzeiten verfügen:
  • 6 Monate
  • 12 Monate
  • 24 Monate

Für die Beauftragung fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Für die Buchung längerer Zeiträume werden häufig Rabatte in Aussicht gestellt. Verlängerungen von Nachsendeaufträgen sind auch nachträglich möglich. Für die Beförderung von Päckchen und Paketen an eine neue Adresse ist in der Regel eine zusätzliche Buchung zu tätigen.

Datenschutz

Die Postzustellung erfolgt heute nicht nur durch ein einzelnes Unternehmen. Verschiedene regionale Versanddienstleister übernehmen ebenfalls diese Aufgabe. Dieser Umstand lässt die Frage aufkommen, wie mit nur einer stationären Beauftragung einer Nachsendung die Informationen weitgreifend verfügbar sind. Die Deutsche Post leitet erhaltene Nachsendeaufträge auch an andere Versandunternehmen weiter. Damit werden alle Sendungen an die neue Adresse geliefert. Dieser Umstand ist mit der Weitergabe persönlicher Daten verbunden.

Wer dies nicht möchte, kann der Weiterleitung der neuen Adressdaten widersprechen. Dies ist mit dem Risiko verbunden, dass wichtige Briefe und Sendungen nicht an die Wunschadresse geliefert  und wichtige Fristen und Termine unter Umständen deshalb nicht eingehalten werden können. Es ist gängige Praxis, dass nicht nur Postunternehmen, sondern auch andere Absender, die häufig Sendungen an die alte Adresse schickten, mit den neuen Adressdaten versorgt werden. Dies kann dem Empfänger an seiner neuen Adresse eine ungewollte Werbeflut in den Briefkasten spülen. Auch hiergegen ist ein nachträglicher Widerspruch rechtens. Vor der Beauftragung ist es von Vorteil, sich beim jeweiligen Anbieter darüber zu informieren, wie dieser mit Datenweitergabe und Datenschutz verfährt. Werden hier keine transparenten Aussagen getroffen, kann zur Verweigerung der Zustimmung oder dem Widerruf des Auftrages geraten werden.

Nachsendeaufträge bei der Deutschen Post stellen

Nachsendeaufträge der Deutschen Post werden häufig bei Umzügen oder anderen Abwesenheiten vom Wohnort in Anspruch genommen. Die Beauftragung ist auf drei Wegen möglich:
  • online im Shop der Deutschen Post
  • in den Filialen der Deutschen Post
  • Beauftragung an einer Poststation

Wichtig: Nachsendeaufträge über einen Zeitraum von zwölf Monaten lassen sich nur im Shop der Deutschen Post stellen. Sind Nachsendeaufträge abgelaufen, können jederzeit neue Beauftragungen erteilt werden. Auch hier gilt es, den empfohlenen Zeitrahmen von maximal fünf Werktagen im Voraus zu berücksichtigen, um nahtlose Übergänge zu schaffen.

Preise und Optionen

Die Kosten variieren mit der beauftragten Zeitspanne. Nachsendeauftrag über einen Zeitraum von sechs Monaten
  • Privatkunden bei Online-Beauftragung = 28,90 Euro
  • Privatkunden bei Beauftragung in der Poststation = 31,90 Euro

Nachsendeauftrag über einen Zeitraum von zwölf Monaten
  • Privatkunden bei Online-Beauftragung = 31,90 Euro
  • Privatkunden bei Beauftragung in der Poststation = 37,90 Euro

Nachsendeauftrag über einen Zeitraum von sechs Monaten
  • Geschäftskunden bei Online-Beauftragung = 46,90 Euro
  • Geschäftskunden bei Beauftragung in der Poststation = 49,90 Euro

Nachsendeauftrag über einen Zeitraum von zwölf Monaten
  • Geschäftskunden = bis 61,90 Euro

Die Nachsendungen der Deutschen Post werden umweltfreundlich, mit GoGreen abgewickelt. Die Treibhausgasemissionen, die beim Transport der Postsendungen entstehen, werden durch die finanzielle Beteiligung an weltweiten Klimaschutzprojekten kompensiert. Für folgende Sendungen kann ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt werden:
  • Postkarten
  • Briefe
  • Großbriefe
  • Maxibriefe
  • Einschreiben
  • Nachnahme-Briefsendungen
  • Warenpost
  • Warensendungen
  • Werbesendungen in Hüllen (Dialogpost)
  • Zeitungen oder Zeitschriften in freigemachten Hüllen (Streifbandzeitung)
  • Blindensendungen

Nachsendungen mit Eilauftrag

Wie bereits erwähnt, muss bei Nachsendeaufträgen eine Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen einkalkuliert werden. Wer dies umgehen möchte oder kurzfristig eine Nachsendung benötigt, kann einen Eilauftrag stellen. Dieser Zusatzservice ist mit weiteren Kosten verbunden. Die Buchung kann online über den Web-Shop der Deutschen Post erfolgen. Eilaufträge ermöglichen die Reduzierung der Vorlaufzeiten. Im Idealfall werden Eilaufträge bereits mit der Belieferung am nächsten Werktag umgesetzt.

Eilaufträge können nur online gestellt werden und betreffen private Aufträge. Der Auftraggeber muss sich vor Auftragsbestätigung eindeutig identifizieren. Dies lässt sich nach abgeschlossenem Bestellprozess über das POSTIDENT Verfahren abwickeln. Für die Buchung von Eilaufträgen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von zehn Euro an. Eilaufträge können unter folgenden Gegebenheiten nicht gestellt werden:

  • Buchung in der Filiale
  • Geschäftskunden stellen Auftrag
  • Nachsendung erfolgt wegen Sterbefällen
  • Nachsendung erfolgt wegen Betreuung
  • Nachsendeauftrag betrifft mehrere Personen
  • Nachsendeaufträge von bisheriger Postfach-Adresse

Wann sind Nachsendungen generell nicht möglich?

Hier sollten sich Verbraucher beim entsprechenden Postunternehmen informieren. Nachsendeaufträge greifen nicht, wenn auf den Sendungen „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“ vermerkt ist. Unter Umständen können folgende Sendungen von einer Nachsendung ausgeschlossen sein:
  • Tageszeitungen
  • Nachsendungen im Inland
  • Magazine
  • Expresssendungen

Nachsendungen ins Ausland können mit weiteren Einschränkungen belegt werden. Dies kann Wertbriefe und Warensendungen betreffen. Im Falle eines Umzugs gehen diese Sendungen an den Absender zurück.

Vorsicht vor Drittanbietern

Vor der Beauftragung von Nachsendeaufträgen ist abzusichern, dass es sich um einen seriösen Postdienstleister handelt. Angebotsvergleiche sind unverzichtbar. Besonders online kursieren Drittanbieter, die durch ihre Internet-Präsenz den Anschein von Postunternehmen erwecken. Wer sich hierfür entscheidet, wird für wenig Leistung tief in die Tasche greifen müssen und am Ende vom Leistungsumfang enttäuscht sein. Oft wird lediglich dafür gezahlt, dass der Nachsendeauftrag beim eigentlichen Postdienstleister gestellt wird.

Alternativen

Wer kurzfristig abwesend ist, etwa durch Urlaub, Kur oder Beruf, kann sich seine Post auch einlagern lassen. Der Service ist kostenpflichtig und die ausführenden Unternehmen übernehmen die sichere Einlagerung von Briefen und Postsendungen während der Abwesenheit des Empfängers. Eingelagerte Post besitzt den Nachteil, dass sie dem Empfänger nicht zugeht und daher regelmäßig kontrolliert werden sollte. Ansonsten werden Fristen und Termine verpasst, was nicht selten rechtliche Folgen haben kann.

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nachsendeauftrag-wann-er-sinnvoll-ist-und-was-sie-beachten-muessen-29305

https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html

http://www.nachsendeauftrag.de/

https://ratgeber.immowelt.de/a/nachsendeauftrag-nicht-vergessen-damit-die-post-weiterhin-ankommt.html