Transportsicherheit
Transportsicherheit
Transportsicherheit ist für Logistikunternehmen ebenso relevant, wie für Handwerker und Privatpersonen. Die Sicherheit besitzt oberste Priorität, ganz gleich, ob professionelle Transporte abgewickelt werden oder es einen privaten Umzugstransport zu organisieren gilt. Wird die Ladung unzureichend gesichert, birgt dies ein hohes Gefahrenpotenzial für die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer. Nicht zu unterschätzen ist auch der wirtschaftliche Schaden, der durch mangelnde Transportsicherheit entsteht. Dieser beläuft sich laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft auf jährlich etwa 500 Millionen Euro.
Gesetzliche Grundlagen
Jeder Fahrzeugführer und Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, seine Ladung, im Fahrzeug, wie in entsprechend genutzten Anhängern, ausreichend zu sichern und zu markieren. Dies ist zu beachten, wenn andere Personen, beispielsweise Umzugshelfer, Transportfahrten übernehmen. Fahrzeughalter sollten die Ladungssicherheit vor Fahrtantritt überprüfen, bei Unfällen oder Schäden bei Privattransporten wird der Fahrzeughalter dafür haftbar gemacht. Werden professionelle Transportfirmen beauftragt, geht die Pflicht und Haftung der Transportsicherheit in den Zuständigkeitsbereich des Unternehmens über.
Die Sicherung der Ladung ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die dortigen Kernaussagen sprechen sich dafür aus, jegliche Ladung so zu sichern, dass diese bei Vollbremsungen oder anderen abrupten Fahrzeugmanövern ihre Position nicht verändert. Ladung darf folglich im Fahrzeug nicht verrutschen, kippen, umfallen oder gar aus dem Auto geschleudert werden.
Die Ladung darf nicht zur Gefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer werden. Ungesicherte Ladung kann bei abrupten Manövern zu gefährlichen Wurfgeschossen werden und den Fahrer ablenken oder verletzen. Werden die Gepäckstücke aus dem Fahrzeug geschleudert, besteht eine unmittelbare Unfallgefahr. Zu beachten gilt es auch, dass Ladungsteile mit hohem Gewicht, die nicht gesichert sind und dadurch zu einer Gewichtsverlagerung führen, Auswirkungen auf das Fahrverhalten und den Bremsweg haben können.
Transportsicherheit: mögliche Überstände beachten
Fahrzeug und Ladung dürfen folgende Gesamtabmessung nicht überschreiten:- Maximale Breite: 2,55 Meter
- Maximale Höhe: 4 Meter
Nach vorn dürfen Ladungen maximal einen halben Meter überstehen. Wird ein Hänger verwendet, bezieht sich der erlaubte Überstand auf das Zugfahrzeug. Wenn das Fahrzeug samt Ladung eine Höhe von maximal 2,5 Metern besitzt, ist der Überstand nach vorn nicht zugelassen. Weiterhin ist eine Gesamtlänge von 20,75 Metern nicht zu überschreiten.
Dies gilt für das Fahrzeug samt Ladung und ggf. Anhänger. Ist der Transportweg geringer als 100 Kilometer, ist es zulässig, dass die Ladung nach hinten bis zu drei Meter hinausragt. Ist die Tour länger, reduziert sich diese Angabe auf die Hälfte, also 1,5 Meter. Wichtig: Ab einem Meter Überstand nach hinten müssen Ladungen eine Kennzeichnung erhalten. Dies ist in § 22 Absatz 4 der StVO vorgeschrieben. Die Markierung kann in folgender Form erfolgen:
- Hellrote Fahne in den Mindestmaßen 30 x 30 cm, aufgespannt durch eine Querstange
- Hellrotes Schild in den Mindestmaßen 30 x 30 cm, aufgehängt zur Fahrtrichtung
- Hellroter Zylinder in den Mindestmaßen 30 cm Höhe und 35 cm Durchmesser, aufgehängt senkrecht am Ende der Ladung
Die Markierungen dürfen eine Höhe von maximal 1,50 Metern zur Straße nicht überschreiten. Wird die Ladung im Dunkeln transportiert, sind zusätzlich eine rote Leuchte und ein roter Reflektor erforderlich.
Waren transportsicher verpacken
Bei der Transportsicherheit spielt das Verpacken der Waren eine große Rolle. Päckchen und Pakete können nur wirklich sicher befördert werden, wenn die Ladung ausreichend gesichert ist und nicht im Inneren der Verpackung frei beweglich ist. Schäden an Gütern treten auch auf, wenn die Kartons nicht vorschriftsmäßig auf den Paletten befestigt werden. Folgende Verpackungselemente helfen dabei, die Transportsicherheit privater wie gewerblicher Sendungen zu erhöhen.- Kartonagen: Kartons in unterschiedlichen Größen und Ausführungen, wie von Smileypack angeboten, bieten der Ladung einen mechanischen Schutz.
- Polsterung: Luftpolsterfolie oder Schaumstoff werden verwendet, um den Paketinhalt zusätzlich abzusichern. Werden mehrere Artikel in einer Sendung verschickt, sollten sich die Waren nicht gegenseitig berühren und im Karton nicht verrutschen.
- Füllmaterial: Mit Luftpolsterfolie, Papier oder Verpackungschips werden im Paket entstandene Hohlräume ausgefüllt. Damit ist die Ladung sicher fixiert und kann auch bei Erschütterungen nicht im Paket verrutschen und dadurch beschädigt werden.
- Kantenschutz: Mit Hartpappenschützern, Schaumstoff oder Styropor kann ein zusätzlicher Kantenschutz aufgebaut werden. Die Kanten einer Kartonage werden während des Transports deutlich höher beansprucht als die übrige Verpackung.
- Klebeband: Mit Klebeband wird die Kartonage abschließend fixiert. Es sollte sich um stabiles und reißfestes Klebeband handeln, damit sich die Pakete nicht versehentlich öffnen und der Inhalt dadurch verloren geht.
- Paletten: Euro- oder Einwegpaletten werden von den Speditionen verwendet, um das Verladen und den Transport von Waren einfacher abzuwickeln, den Platz im Transportfahrzeug optimal auszunutzen und für mehr Sicherheit zu sorgen. Unter Umständen ist die Größe der Kartonagen auf die Paletten auszurichten.
- Folie und Spanngurte: Durch den Einsatz von Folie und Spanngurten werden die Packstücke auf der Palette fixiert. Stretchfolien schützen die Ware zusätzlich vor dem Eindringen von Feuchtigkeit.
- Kantenschutzwinkel
- Netze
- Eckschutzwinkel
- Rundschlingen
- Hebelzug
- Schlaufenbänder
- Gurte mit Karabinerhaken
Hilfsmittel zur Transportsicherheit können häufig auch als Sets erworben werden. Dies ist hilfreich, wenn öfters private Umzüge oder Möbeltransporte abgewickelt werden.
Tipp: Trotz erhöhter Transportsicherheit können Unfälle und Schäden nicht komplett ausgeschlossen werden. Daher ist zu empfehlen, bei der Beförderung von empfindlichen und besonders wertvollen Gegenständen eine Transportversicherung abzuschließen. Bei professionellen Transporten werden häufig Staupolster verwendet.
Diese mit Luft gefüllten Polster können zwischen Paletten platziert werden und dienen auch zum Schutz einzelner Packstücke. Bei Bewegung erzeugen diese Polster einen sanften Gegendruck. Die Packstücke können dadurch nicht verrutschen, kippen oder sich verformen. Staupolster sind in verschiedenen Formen verfügbar und als Einweg- oder umweltgerechteres Mehrwegprodukt im Handel.
Transportsicherheit und Speditionen
Für Speditionen besitzt die Transportsicherheit Vorrang und ist Teil des Tagesgeschäftes. Für die meisten anstehenden Transportfahrten sind Einweg- oder Europaletten geeignet. Europaletten (EUR) sind in der Regel etwas preisintensiver als eine einfache Einwegpalette. Die Größe ist auf 120 x 80 x 15 cm genormt. Da nicht alle Packstücke auf Europaletten passen, sind die meisten Speditionen auch auf die Beförderung von Maschinen und ähnlichen Ladungen vorbereitet. Hierbei kommt mit Industriekränen modernste Technik zum Einsatz. Weiterhin bedienen sich Speditionen folgender Technik, um den Transportaufgaben vollumfassend nachzukommen und die Transportsicherheit zu gewährleisten:- A-Bock (wird für den Transport von Platten oder Scheiben gebraucht)
- Gabelstapler
- Fahrkräne
- Ladekräne
- Autokräne
- Hubgerüste
- Schwerlastfahrzeuge
- Transportroller
Unzureichende Transportsicherheit und ihre Folgen
Wer sich nicht nach den in der StVO gemachten Vorgaben richtet, Ladung unzureichend sichert und die vorgeschriebenen Überstände und Markierungen missachtet, wird mit Bußgeldern belangt. Die Höhe der Verwarnung ist abhängig vom jeweiligen Verstoß und kann stark variieren. Ob ein Verstoß vorliegt, wird von den Polizeibeamten bei der Kontrolle vor Ort entschieden. Sollte aufgrund mangelnder Transportsicherheit bereits ein Schaden entstanden sein, summieren sich die Verwarngelder und es kommen Punkte in Flensburg hinzu. Sind Personen durch mangelnde Transportsicherheit zu Schaden gekommen, kann Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet werden. Einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog:- Ladung ist nicht gegen Lärm geschützt (10 Euro Bußgeld)
- Ladung steht vorn oder hinten zu weit über (20 Euro Bußgeld)
- Ladung ist nicht verkehrssicher verstaut (35 Euro Bußgeld)
- Ladung ist nicht verkehrssicher verstaut und es kam zu einem Unfall (75 Euro Bußgeld 1 Punkt in Flensburg)
- Ladung ist zu hoch (über vier Meter) und infolgedessen müsste ein Fahrstreifen gesperrt werden (240 Euro Bußgeld)
Transportsicherheit bei Umzügen
Vor dem Verladen der Packstücke in das Umzugsfahrzeug sind diese entsprechend vorzubereiten.- Kisten nicht zu schwer befüllen, Boden und Henkel können beim Transport einreißen.
- zerbrechliches Umzugsgut schützen (Luftpolsterfolie, Papier, Handtücher)
- sperrige Möbel demontieren (Kleiderschrank, Betten, Polstermöbel)
- Schranktüren und Schubkästen mit Klebeband versehen
- Kisten beschriften (z. B. Porzellan – Wohnzimmer)
Umzugstransporter richtig beladen
Beim Beladen des Transporters gelten die genannten Gesetzmäßigkeiten. Wer sich privat ein Umzugsfahrzeug mietet, haftet auch allein für die Transportsicherheit. Neben der Ladungssicherung vor Verrutschen, Umkippen oder Herumrollen, muss auch der Lärmfaktor bedacht werden. Lärm muss als mögliches Unfallrisiko ausgeschlossen werden. Klappern oder lautes Scheppern könnten den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer ablenken und damit Unfälle auslösen. Bei der Beladung von Umzugsfahrzeugen sollten einige Faktoren beachtet werden:- Die schwersten Möbelstücke und Umzugskisten sollten ganz hinten im Fahrzeug platziert werden.
- Waschmaschinen, Wäschetrockner, Öfen und andere schwere Güter sind mit Spanngurten zu sichern.
- Hohlräume vermeiden und diese mit Decken, Kissen oder Polstern ausfüllen.
- Gegenstände aus Glas in Decken einschlagen oder mit Luftpolsterfolie sichern.
- Kisten möglichst stapeln und auf sicheren Stand achten. Möglichst stabile Umzugskisten gleichen Formats, die gut stapelbar sind, verwenden.
Bei der Beladung des Umzugsfahrzeuges darf dessen Gesamtgewicht nicht vernachlässigt werden. Der Wert kann dem Fahrzeugschein entnommen werden beziehungsweise sollte aus den Mietunterlagen ersichtlich sein. Sind viele schwere Möbelstücke zu befördern, kann das Gesamtgewicht schnell erreicht oder sogar überschritten werden. Bei Überschreitung muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg gerechnet werden.
Hinweis: Zu beachten ist auch, dass der Führerschein mit dem Transportfahrzeug kompatibel ist. Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf beispielsweise nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen.
Quellen:
https://www.daparto.de/info/transportsicherheit/
https://www.tuv.com/germany/de/transportsicherheit.html
https://www.labelprint24.com/de/magazine/transportsicher-verpacken-tipps-und-tricks-511