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Transportversicherung

Transportversicherung

TransportversicherungTransportversicherungen werden abgeschlossen, um Güter und Transportmittel während der Beförderung und Zwischenlagerung abzusichern. Da Transportdienstleister nach internationalem Recht nur in begrenztem Rahmen für Schäden oder Verluste von Waren verantwortlich gemacht werden können, ist der Abschluss einer Transportversicherung für Versender eine hilfreiche Option. Gleichzeitig müssen sich Transportunternehmen entsprechend absichern. Häufig besteht für Firmen sogar die Verpflichtung zu einem entsprechenden Versicherungsschutz.

Definition

Transportversicherungen sind Sachversicherungen. Abgesichert werden können Güter wie Transportmittel. Die Güter sind zu ihrem vollständigen Warenwert versichert. Der Versicherungsschutz greift von der Beladung des Lieferfahrzeuges am Ausgangspunkt bis zur Entladung der Ware an ihrem Zielort.

Auf Kundenwunsch lassen sich verschiedene Lagerungsformen mitversichern. Damit kann auch die Einlagerung von Gütern, bevor sie transportiert werden, abgesichert werden. Auch eine mögliche Nachlagerung am Zielort, im Falle, der Empfänger kann die Lieferung nicht sofort in Empfang nehmen, kann mitversichert werden. Die Transportversicherung ist als Oberbegriff für unterschiedliche Versicherungsarten zu verstehen, welche entweder den Eigentümer der Waren oder den Versanddienstleister in unterschiedlichem Umfang absichern.

Notwendigkeit

Alle Unternehmen, die einen Gütertransport abwickeln, sollten eine Transportversicherung abschließen. Besonders für folgende Personen sind Transportversicherungen relevant:
  • Spediteure
  • Lagerhalter
  • Frachtführer
  • Großhändler
  • Einzelhändler
  • Bauunternehmer

Abdeckung

Die Transportversicherung wird als Allgefahrenversicherung verstanden. Dies bedeutet konkret, dass Versicherungsschutz für alle Risiken besteht, die auf das versicherte Gut einwirken, solange dieses nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. In der Regel sind durch eine Transportversicherung alle Gefahren abgedeckt, mit denen Güter auf ihrer Beförderung konfrontiert werden können. Dies betrifft folgende Umstände:
  • Unfälle des Transportmittels
  • Brände
  • Blitzschlag
  • Explosionen
  • Strandungsschäden
  • Diebstahl und Raub
  • Beschädigung

Der Versicherungsschutz kann individuell angepasst werden und damit durch das Hinzubuchen beziehungsweise den Verzicht auf bestimmte Leistungen dem jeweiligen Umstand entsprechen. Der Deckungsumfang ist immer von der Versicherungsart abhängig. Das Versicherungsmodell sollte auf die jeweilige Branche und die mögliche Risikolage angepasst werden.

Hinweis: Transportversicherungen sind auf das Transportgut ausgerichtet und schließen nicht automatisch das Transportfahrzeug mit ein. Für die Absicherung von Fahrzeugen sind separate Versicherungen abzuschließen oder ggf. entsprechende Zusatzklauseln hinzuzubuchen. Bei der Absicherung gewerblicher Transporte ist der Fokus auf eine mögliche Erstattung des Warenwertes gerichtet. Für den Frachtführer spielen auch Fragen der Haftung und des Selbstbehalts primär eine Rolle. Wenn innerhalb des Werksverkehrs firmeneigene Güter transportiert werden, sind gesonderte Versicherungen abzuschließen.

Dabei ist die Unterscheidung zwischen Güterverkehr und Werkverkehr relevant. Innerhalb des Werkverkehrs wird der Transport firmeneigener Güter selbst organisiert. Im Güterverkehr sind Logistikdienstleister im Auftrag des Kunden unterwegs und führen damit gewerbliche Transporte durch.

Was deckt die Transportversicherung nicht ab?

Vom Versicherungsumfang sind in der Regel Schäden bei folgenden Sachverhalten ausgeschlossen:
  • Beschädigungen, die durch den Einfluss von chemischen, biochemischen oder radioaktiven Substanzen entstanden sind.
  • Transportverzögerungen
  • nicht ordnungsgemäße Verpackungen
  • unsachgemäße Verladung in das Transportfahrzeug
  • Beeinträchtigungen, die durch Streik oder kriegerische Auseinandersetzungen hervorgerufen wurden
  • Beschlagnahmungen der Ware

Arten von Transportversicherungen

Transportversicherungen werden als Oberbegriff verstanden. Darin eingeschlossen können verschiedene Versicherungen sein.

Warentransportversicherung (Güterversicherung)

Für Schäden, die während des Transports oder während der Zwischenlagerung der Güter entstehen, kann das Transportunternehmen haftbar gemacht werden. Der volle Warenwert ist aber, wie bereits erwähnt, durch diese Haftungspflicht nicht immer vollständig abgedeckt. Nach deutschem Recht müssen Frachtführer laut Handelsgesetzbuch (HGB) für auf dem Warentransport auftretende Schäden Schadenersatz leisten. Gleichzeitig werden dem laut § 431 HGB gewisse Haftungsobergrenzen entgegengestellt.

Weiterhin werden Frachtführer durch § 426 HGB entlastet und müssen keinen Schadenersatz leisten, wenn es sich um Schadensfälle handelt, die für den Frachtführer, auch bei größter Sorgfalt, nicht vermeidbar gewesen wären. Hier können zum Beispiel Unfälle durch Fremdverschulden genannt werden. Die Warentransportversicherung greift, wenn finanzielle Lücken zwischen dem tatsächlichen Schaden und der vorgegebenen Haftungsobergrenze zu schließen sind. Abgedeckt werden auch finanzielle Einbußen, die als Folge von Verspätungen der Lieferung entstanden sind. Abhängig vom gebuchten Leistungsumfang kann hier der volle Warenwert versichert werden.

Verkehrshaftungsversicherung (Verkehrshaftpflichtversicherung)

Der Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung ist nach deutschem Recht für Logistikdienstleister vorgeschrieben. Dies ist in § 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verankert. Wer Güter gewerblich befördert, muss folglich im Sinne des GüKG diesen Versicherungsschutz nachweisen können. Verkehrshaftpflichtversicherungen decken den Verlust und die Beschädigung von Gütern ab und haften bei Vermögensschäden, die dem Versender oder Empfänger beispielsweise durch eine Überschreitung der Lieferfristen drohen. Entsprechend den individuellen Gegebenheiten lassen sich weitere Risiken hinzubuchen. So können zum Beispiel Bergungs- und Beseitigungskosten übernommen werden, wenn der entsprechende Versicherungsschutz dafür besteht.

Werkverkehrsversicherung

Wie bereits erwähnt, ist ein separater Versicherungsschutz notwendig, wenn firmeneigene Güter und Gegenstände bewegt werden. Häufig kann es vorkommen, dass Güter mit eigenen Fahrzeugen und durch Beschäftigte der Firma transportiert werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Waren in Filialen transportiert  oder bestimmte Bauteile und Arbeitsmittel an andere Produktionsstandorte geliefert werden. Für Produktionsbetriebe, die einen firmeneigenen Fuhrpark unterhalten, machen sich Werksverkehrsversicherungen notwendig. Auch für Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte häufig im Kundenauftrag unterwegs sind und dabei Arbeitsgeräte und Material transportieren sowie für den Einzelhandel ist diese Transportversicherung relevant.

Quellen:

https://dhl-freight-connections.com/de/zoll/transportversicherung-im-gueterverkehr-was-ist-sinnvoll/

https://www.allianz.de/business/transportversicherungen/

https://www.transparent-beraten.de/transportversicherung/

https://baerkraft.de/versicherungen/transportversicherung/