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Paket-Warnhinweise: Richtige Kennzeichnung der Ware

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  • Bei empfindlichen Versandgütern oder Gefahrgütern kommt es auf Paket-Warnhinweise an, damit die Pakete vorsichtig behandelt werden.
  • Als Warnhinweise können Aufkleber, bedrucktes Packband oder Symbole dienen.
  • Die Kennzeichnung schützt die Ware und informiert auch den Empfänger, wie er mit der Lieferung umgehen muss.

Empfindliche Waren wie Glas oder Porzellan, aber auch Gefahrgüter müssen für den Versand entsprechend gekennzeichnet werden. Paket-Warnhinweise können auf das Paket geklebt werden und signalisieren beim Verladen und beim Transport, dass das Paket mit Sorgfalt behandelt werden muss. Häufig sind solche Warnhinweise bereits auf dem Paket aufgedruckt. Der Versender muss laut Gesetz den sicheren Versand seiner Waren garantieren. Er hilft mit den Warnhinweisen, dass die Ware sicher beim Empfänger ankommt, und informiert den Empfänger, wie er seine Lieferung behandeln muss. Verschiedene dieser Warnhinweise sind gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Gefahrgüter.

 

Was sind Paket-Warnhinweise?

Paket-Warnhinweise dienen als Transportkennzeichnungen und informieren darüber, wie die Pakete beim Verladen und beim Transport zu behandeln sind. Sie tragen dazu bei, dass die Ware unbeschadet beim Empfänger ankommt. Der Versender ist laut Gesetz dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass das Versandgut keine Transportschäden erleidet. Er muss daher das Paket mit den entsprechenden Warnhinweisen kennzeichnen. Der Versender trägt das Transportrisiko und haftet bei Transportschäden. Hat er das Paket mit den richtigen Warnhinweisen gekennzeichnet, können ihm Kosten aufgrund der Haftung erspart bleiben.

Verschiedene Kartons wie Flaschenversandkartons oder Gefahrgutkartons tragen bereits eine Kennzeichnung, die aufgedruckt ist. Diese Kennzeichnung informiert darüber, dass die Sendung Glas oder Gefahrgüter enthält und mit entsprechender Sorgfalt behandelt werden muss. Die Paket-Warnhinweise können jedoch auch als Aufkleber oder als entsprechend bedrucktes Packband verwendet werden. Die Warnhinweise müssen an der entsprechenden Stelle auf dem Karton angebracht werden und sollten möglichst durch ihre Farbe auffallen, damit sie sofort sichtbar sind.

 

Warum Warnhinweise wichtig sind

Der Versender trägt die Verantwortung für den Versandweg der Ware. Er muss den Inhalt vor Beschädigungen schützen, indem er das Paket richtig packt, den Karton in der geeigneten Größe und mit der erforderlichen Stabilität wählt und das Versandgut mit dem geeigneten Füll- und Polstermaterial schützt. Luftpolsterfolie federt Stöße ab. Zusätzlich können Verpackungschips verwendet werden. Für die Sicherheit des Versandguts ist es wichtig, dass das Paket richtig gekennzeichnet wird, um eine sorgfältige Handhabung beim Transport zu gewährleisten. Der Versender muss das Transportrisiko einkalkulieren, was mit den Paket-Warnhinweisen geringer ist.

Versandgut aus Glas oder Porzellan sowie andere empfindliche Waren müssen entsprechend gekennzeichnet werden, damit das Paket nicht geworfen und keinem zu hohen Druck ausgesetzt wird. Bei Gefahrgut ist die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regeln die Handhabung von Gefahrgütern.

Warnhinweise auf dem Paket können zur Kundenbindung und einer höheren Kundenzufriedenheit beitragen, wenn die Kunden immer unbeschädigte Waren erhalten.

 

Versandgüter, für die Paket-Warnhinweise wichtig sind

Nicht alle Versandgüter benötigen Paket-Warnhinweise. Werden ziemlich unempfindliche Waren wie Kleidung oder Schuhe verschickt, ist eine Kennzeichnung nicht notwendig. Für die folgenden Versandgüter ist jedoch eine Kennzeichnung mit Warnhinweisen notwendig.

 

Kennzeichnung von zerbrechlichen Versandgütern

Bei leicht zerbrechlichen Produkten kommt es auf eine stabile Verpackung und eine gute Polsterung an. Zusätzlich muss die Verpackung gekennzeichnet werden. Auf Flaschenversandkartons ist häufig ein schwarzes Weinglas als Symbol aufgedruckt. Geeignet ist auch ein weißer Aufkleber mit einem schwarzen Weinglas. Auffällig ist auch ein rotes Warnetikett mit der Aufschrift „Vorsicht Glas!“. Diese Kennzeichnung ist sofort sichtbar und weist darauf hin, dass ein sorgfältiger Umgang mit den Paketen erforderlich ist.

 

Warnhinweise für Elektrogeräte

Elektronische Geräte sind weniger empfindlich als Glas, doch auch hier kommt es darauf an, Beschädigungen beim Transport zu vermeiden. Die Pakete sollten nicht geworfen und auch nicht gedreht werden. Für Elektrogeräte ist ein spezielles rotes Warnetikett verfügbar, das die Aufschrift „Vorsicht hochempfindliche Elektrogeräte!“ trägt. Auch das Kennzeichen „Hier oben“ mit zwei nach oben zeigenden Pfeilen als roter Aufkleber oder als Aufdruck auf dem Karton sowie der rote Aufkleber „Bitte nicht werfen“ weisen auf einen vorsichtigen Umgang mit dem Paket hin.

 

Kennzeichnung für gefährliche Güter

Für gefährliche Güter sind die Transportkennzeichnungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Gefahrgutetiketten haben verschiedene Farben und sind mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. Zusätzlich ist eine Aufschrift über die entsprechende Gefahr vorhanden:

  • radioaktiv
  • hochentzündlich
  • leicht entflammbar
  • giftig
  • ätzend
  • umweltgefährlich
  • gesundheitsschädlich

Weltweit werden Gefahrgüter in neun Gefahrgutklassen eingeteilt. Um Personen- und Umweltschäden zu vermeiden, ist die entsprechende Kennzeichnung unbedingt vorzunehmen.

 

Weitere Kennzeichnungen für empfindliche Versandgüter

Neben Kennzeichnungen für Elektrogeräte und für zerbrechliche Waren gibt es noch weitere Warnhinweise:

  • Wasserempfindliche Artikel: Pakete mit wasserempfindlichen Artikeln müssen vor Regen geschützt werden. Geeignet ist ein weißes Etikett, das einen schwarzen Regenschirm und Regentropfen zeigt.
  • Temperaturempfindliche Produkte: Lebensmittel, aber auch Arzneimittel oder Kosmetika sind temperaturempfindlich und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Abhängig vom entsprechenden Produkt können die Warnhinweise „Kühl lagern“ oder „Tiefkühlware“ verwendet werden.
  • Frostempfindliche Ware: Ist die Ware frostempfindlich, sollte das Paket mit dem Aufkleber „Vor Frost schützen“ gekennzeichnet werden.

Neben Warnetiketten können auch Klebebänder verwendet werden, die über die entsprechenden Warnhinweise verfügen. Sie können gleichzeitig genutzt werden, um den Karton zu verschließen, und sind noch auffälliger als einzelne Etiketten.

 

Verschiedene Arten von Paket-Warnhinweisen

Paket-Warnhinweise sind als Aufdruck auf dem Karton, aber auch als Klebebänder oder Etiketten verfügbar. Einige solcher Kennzeichnungen sind gesetzlich vorgeschrieben, während bei anderen keine gesetzliche Grundlage gilt. Das sind die wichtigsten Kennzeichnungen:

  • Vorsicht Glas! (Aufschrift und schwarzes Weinglas)
  • Achtung, schweres Paket! (Aufschrift und Symbol einer Person, die ein schweres Paket trägt, zur Kennzeichnung von Paketen, die möglicherweise nicht von einer Person allein gehoben werden können)
  • Vorsicht, schweres Paket (Aufschrift und Symbol eines Gewichts mit der Angabe des ungefähren Gewichts in Kilogramm)
  • Hier oben (Aufschrift und zwei nach oben zeigende Pfeile)
  • Nicht werfen!
  • Nicht knicken!
  • Zerbrechlich/Bruchgefahr
  • Symbol mit durchgestrichenem Messer als Hinweis, dass kein Cuttermesser verwendet werden darf
  • Symbol mit einem Regenschirm als Hinweis, dass die Ware wasserempfindlich ist
  • Vor Nässe schützen (als Aufschrift)
  • Vor Hitze schützen (als Aufschrift)
  • Kühl lagern (als Aufschrift)
  • Tiefkühlware (als Aufschrift)
  • Vorsicht hochempfindliche Elektrogeräte!
  • Achtung, die Sendung bei Annahme überprüfen (Der Empfänger muss die Sendung sofort prüfen und angeben, ob die Ware unbeschädigt ist oder Transportschäden aufgetreten sind.)
  • Eilige Terminsendung oder Termingut
  • Lieferschein innenliegend
  • Rechnung innenliegend

Für Lieferscheine und Rechnungen gibt es Lieferscheintaschen, die über eine rote Kennzeichnung verfügen und auf das Paket geklebt werden. Sie sind auffällig. Der Lieferschein und die Rechnung sind mit diesen Lieferscheintaschen vor Nässe geschützt, können aber leicht entnommen werden.

Warnhinweise sind in deutscher Sprache erhältlich, wenn der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt. Es gibt jedoch auch Warnhinweise in anderen Sprachen. Sie sind wichtig für den Versand ins Ausland und vermeiden Probleme aufgrund von fehlenden Sprachkenntnissen.

 

Paket-Warnhinweise als Information für den Empfänger

Verschiedene Paket-Warnhinweise informieren nicht über einen entsprechend sorgfältigen Umgang mit den Paketen beim Transport, sondern sind relevant für den Empfänger. Sie sind zumeist rot gekennzeichnet. Solche Warnhinweise informieren über einen innenliegenden Lieferschein oder eine innenliegende Rechnung und sorgen dafür, dass der Empfänger die Dokumente entnimmt. Hat sich die Bankverbindung des Versenders geändert, kann ein Hinweis „Bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung“ verwendet werden.

 

Paket-Warnhinweise richtig anbringen

Die Paket-Warnhinweise müssen auf dem Paket richtig angebracht werden, damit sie sofort auffallen. Bei Gefahrgutkartons und Flaschenversandkartons sind einige Symbole bereits aufgedruckt. Zusätzlich können weitere Symbole oder Hinweise angebracht werden, um die Ware entsprechend zu kennzeichnen.

Beschriftete Packbänder verschließen das Paket und sind zusätzlich wichtige Warnhinweise, da sie sofort auffallen. Die Pakete können nicht nur in der Mitte, sondern auch an den Seiten mit diesem Packband verklebt werden. Geeignet sind auch Aufkleber. Muss auf mehrere Gefahren hingewiesen werden, können verschiedene Aufkleber kombiniert werden. Die Aufkleber lassen sich auch mit beschriftetem Packband kombinieren. Es gibt auch Paket-Warnhinweise, die der Versender selbst bedrucken kann. Für die verschiedenen Warnhinweise sind die Vorlagen kostenlos im Internet verfügbar.

Warnetiketten sind selbstklebend und lassen sich schnell auf das Paket kleben. Sie haften auch bei Regen und anderen äußeren Einflüssen. Die Etiketten sollen auf der Seite angebracht werden, auf der sich auch die Adresse des Empfängers befindet. Wichtig ist, dass die Adresse und der Absender nicht überklebt werden und gut sichtbar sind. Gesetzliche Vorschriften, wie die Warnhinweise angebracht werden, gibt es nicht.

 

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