Gefahrgutkartons
Wenn’s brenzlig wird, sind unsere Gefahrgutkartons zur Stelle! Stabil, sicher und bereit, auch die heikelsten Sendungen zu schützen.
Gefahrgutkartons - sicherer Versand von Gefahrgut
Das Wichtigste zu Gefahrgutkartons auf einen Blick:
- Gefahrgutkartons sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und bestehen aus stabiler Wellpappe.
- Gefahrgutkartons sind zertifiziert und ermöglichen einen sicheren Versand von verschiedenen Gefahrgütern.
- Für eine sorgfältige Handhabung verfügen Gefahrgutkartons über eine entsprechende Kennzeichnung.
Wann werden Gefahrgutkartons verwendet?
Gefahrgutkartons werden für den Versand und Transport gefährlicher Güter verwendet. Sie können für verschiedene Transportwege und Transportmöglichkeiten wie Lkw, Bahn, Schiffsfracht oder Luftfracht verwendet werden. Um einen sicheren Transport zu ermöglichen, müssen sie aus stabilem Material bestehen. Das Material der Gefahrgutkartons ist Wellpappe. Da Gefahrgut häufig ein hohes Gewicht hat, müssen die Kartons über eine hohe Tragkraft verfügen.
Die Gefahrgutkartons sind die geeignete Verpackung für Güter, die bei unsachgemäßer Handhabung durch Toxizität, Entflammbarkeit, Radioaktivität oder Ätzfähigkeit zur Gefahr werden können. Sie dienen zur Verpackung und zum Transport von Gefahrgütern in flüssiger und in fester Form. Die Gefahrgüter werden in unterschiedliche Gefahrgutklassen eingestuft.
Zu diesen Gefahrgütern gehören:
- Ätzende Stoffe: Batteriesäure oder Bleichmittel können Haut und Augen schädigen, aber auch Oberflächen zerstören und gehören zur Gefahrenklasse 8.
- Radioaktive Stoffe: Radioaktive Stoffe sind medizinische Abfallprodukte oder bestimmte Industrieabfälle. Sie können menschliches Gewebe durch ionisierende Strahlung schädigen und zu schweren Erkrankungen führen. Sie gehören zur Gefahrgutklasse 7.
- Brennbare Flüssigkeiten: Brennbare Flüssigkeiten sind leicht entzündlich und durch eine hohe Brandgefahr gekennzeichnet. Zu ihnen gehören Benzin und Alkohol, die in Gefahrgutklasse 3 eingestuft werden.
- Explosive Stoffe: Explosive Stoffe sind hochentzündlich und können zu schweren Verletzungen führen und große Schäden anrichten. Zu ihnen gehören Feuerwerkskörper und Chemikalien. Sie werden in die Gefahrgutklasse 1 eingestuft.
Anforderungen an Gefahrgutkartons
Gefahrgutkartons müssen ihren Inhalt schützen und den Umschlag erleichtern. Um den Austritt des Gefahrguts zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen sie stabil sein und hohe Anforderungen erfüllen, die weit über die Anforderungen an Flaschenkartons oder Umzugskartons hinausgehen.
Damit Gefahrgutkartons die hohen Anforderungen erfüllen, werden sie sorgfältig geprüft. Die Prüfungen basieren teilweise auf ISO-Normen.
Zu den Prüfungen gehören:
- Fall-, Dichtheits-, Innendruck- und Stapeldruckprüfung
- Durchstoßprüfung für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe
- Hebeprüfung von unten und oben, Kippfall-, Aufricht- und Vibrationsprüfung für Großverpackungen
Die Gefahrgutkartons werden von einer anerkannten und zugelassenen Prüfstelle für Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe zertifiziert. Nur geprüfte und zertifizierte Kartons dürfen für Gefahrgut verwendet werden.
Das Material der Gefahrgutkartons ist belastbare BC-Wellpappe oder C-Wellpappe. Dabei handelt es sich um eine Kombination verschiedener Wellen, die den Kartons eine hohe Stabilität verleiht. Die Außendecke der Kartons ist Kraftliner, ein stabiles Papier.
Die Gefahrgutkartons werden in verschiedene Verpackungsgruppen eingeordnet:
- Verpackungsgruppe I bei hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II bei mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III bei geringer Gefahr
Kennzeichnung von Gefahrgutkartons
Für eine sorgfältige Handhabung und um das Gefahrgut zu erkennen, benötigen Gefahrgutkartons eine spezielle Kennzeichnung. Symbole weisen darauf hin, wie die Kartons zu handhaben sind:
- zwei nach oben zeigende Pfeile, damit der Karton aufrecht gestellt wird
- Glas, das darauf hinweist, dass der Inhalt zerbrechlich sein kann
- Schirm, der auf den Schutz der Kartons vor Feuchtigkeit hinweist
Zusätzlich ist die Kennzeichnung 4G vorhanden. Dabei steht die 4 für Kiste und das G für den Werkstoff Pappe. Darüber hinaus verfügen die Kartons zumeist über die Kennzeichnung 4GV. Sie weist auf die UN-Zulassung für Gefahrgutkartons hin. Kartons mit einer solchen Kennzeichnung können als Außenverpackung von Gefahrgut genutzt werden.
Maximale Sicherheit beim Verpacken von Gefahrgut
Die Verpackung von Gefahrgut muss vorschriftsmäßig sein, um das Risiko von Beschädigungen des Inhalts und Schäden für die Umwelt zu minimieren. Der Karton muss als Transportmittel für Gefahrgut erkennbar sein. Neben der aufgedruckten Kennzeichnung können zusätzlich Gefahrenetiketten angebracht werden. Normales Klebeband reicht für den Verschluss der Gefahrgutkartons nicht aus, da es reißen kann. Das Klebeband sollte über eine Glasfaserverstärkung verfügen. Um den verschlossenen Gefahrgutkarton zu öffnen, ist ein Kartonmesser erforderlich.
Der Gefahrgutkarton sollte so gewählt werden, dass der Zwischenraum zwischen Inhalt und Karton mindestens fünf Zentimeter beträgt. Die Ware darf jedoch nicht in den Karton gepresst werden, da das zu Schäden an der Verpackung führen kann. Eine zusätzliche Polsterung wird benötigt, um den Inhalt noch besser zu schützen. Der Inhalt kann in Luftpolsterfolie eingeschlagen werden. Als zusätzliche Polsterung sind auch Verpackungschips geeignet.
Gefahrgutkartons richtig verschließen
Um einen sicheren Transport zu gewährleisten und zu verhindern, dass sich die Kartons öffnen, kommt es auf einen vorschriftsmäßigen Verschluss an. Die Boden- und Deckelklappen müssen mit einem Schlitzverschluss und 75 Millimeter breitem Filamentband verschlossen werden. Dieses Filamentband verfügt über eine hohe Zugfestigkeit und eine Verstärkung mit Glasfasersträngen.
Boden- und Deckelklappen können mit einem Doppel-L-Verschluss mit faserverstärktem Filamentband verschlossen werden. Um einen sicheren Verschluss von großen Gefahrgutkartons zu ermöglichen, ist ein viermaliges Umreifen des Kartons mit Umreifungsband erforderlich. Das Umreifungsband muss mindestens 11,5 Millimeter breit sein.
Tipp: Auf den Gefahrgutkartons ist eine Verschlussvorschrift aufgedruckt. Sie muss beachtet werden, indem das entsprechende Filamentband verwendet wird oder eine Umreifung erfolgt.
Verschiedene Arten von Gefahrgutkartons
Gefahrgutkartons werden in unterschiedlichen Abmessungen angeboten, abhängig von der Größe des zu versendenden Gefahrguts. Die Kartons sind abhängig von ihrer Größe unterschiedlich stark belastbar. Abhängig von der Gefahrgutklasse können die Kartons aus unterschiedlichen Arten von Wellpappe gewählt werden.
Wichtig: Die Gefahrgutkartons sind unterschiedlich stark belastbar. Bei der Belastbarkeit ist die Gefahrenklasse zu beachten. Bei den einzelnen Kartons sind die maximalen Belastungen je nach Gefahrgutklasse verzeichnet.
Versand von Gefahrgutkartons
Der Versand von Gefahrgut ist mit DHL möglich. Dabei sind die Vorschriften für den Versand von Gefahrgut zu beachten. Gefahrgut kann bei DHL ausschließlich als Paket verschickt werden. Der Versand als Päckchen ist nicht möglich. Der Versand von Gefahrgut mit DHL ist im Inland möglich. Für den Versand in bestimmte europäische Länder können Geschäftskunden Zusatzvereinbarungen mit DHL abschließen. Damit die Ware schnell beim Empfänger eintrifft, ist der Versand von Gefahrgut im Inland mit DHL Express möglich.
Wichtig ist beim Versand mit DHL die Kennzeichnung als Gefahrgut. Gefahrgutkartons mit zusätzlichen Aufklebern sind geeignet. Beim Versand mit DHL sollten nur neue Gefahrgutkartons verwendet werden. So ist gewährleistet, dass die Kartons nicht beschädigt sind.
Der Versand von Gefahrgut ist im Inland auch mit DPD möglich. Auch hier kommt es auf die entsprechende Kennzeichnung der Gefahrgutkartons und die Einhaltung der Vorschriften an. Auch bei DPD ist ein Expressversand für Gefahrgüter möglich. Nur in begrenzten Mengen kann das Gefahrgut mit DPD auch ins europäische Ausland verschickt werden.
Quellen:
https://www.smileypack.de/lexikon/gefahrgutkartons
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gefahrgut.html
https://www.dpd.com/de/de/support/versandbestimmungen/gefahrgutversand/