DAP Incoterms: Definition, Bedeutung, Anwendung in der Praxis
DAP Incoterms: Definition, Bedeutung, Anwendung in der Praxis
DAP bedeutet „Delivered at Place“ (geliefert benannter Bestimmungsort). DAP gilt als Incoterm. Unter diesem Begriff werden internationale Standards betreffs des grenzüberschreitenden Warentransports zusammengefasst. Im konkreten Fall wird definiert, dass die Kosten des Transports der Waren bis zum Bestimmungsort beim Verkäufer liegen. Der Käufer bezahlt die Zollabfertigung.
Inhaltsverzeichnis
- Incoterms als gemeinsames Sprachrohr im internationalen Handel
- Die Incoterms im Überblick
- DAP und seine Bedeutung
- Welche Vorteile besitzt DAP?
- Welche Fragen zwischen Verkäufer und Käufer können durch Incoterms geregelt werden?
- DAP anwenden – was Verkäufer beachten müssen
- DAP anwenden – dies gilt für Käufer
- DAP: Wer übernimmt die Kosten?
- DDP contra DAP
- DAP in der Praxis
- DAP und Verpackung
- DAP und Kaufverträge
- DAP – Praxistipps
- DAP – Verwendung und Risiken
Incoterms als gemeinsames Sprachrohr im internationalen Handel
Um die Verständigung im internationalen Handelsgeschäft zu erleichtern, ist eine gemeinsame Sprache hilfreich. Es ist wichtig, die Handelsbedingungen zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren und in einem entsprechenden Vertrag festzuhalten. Damit wird festgeschrieben, welche Partei für welchen Teil des Versandprozesses verantwortlich zeichnet. Die Internationale Handelskammer hat im Jahre 1936 entsprechende Handelsklauseln herausgegeben und zum Standard für die internationale Vertragsabwicklung werden lassen.
Im Jahre 2011 trat die neuste Version in Kraft (Stand: Feb. 2024). Die Incoterms verstehen sich als Sammlung international anerkannter Regeln für den Verkauf und den Transport von Waren. Da die Verantwortlichkeit genau definiert wird, lassen sich eindeutige Vereinbarungen treffen und rechtliche Streitfragen ausschließen. In Verbindung mit der Wahrung und Durchsetzung von DAP und anderen Incoterms spielen auch Verpackungen eine Rolle. Geeignetes Verpackungsmaterial, wie Kartons oder Füllmaterial sind eine wichtige Voraussetzung, damit Waren auf dem internationalen Transportweg gut geschützt sind und die Incoterm-Vereinbarungen eingehalten werden können.
Die Incoterms im Überblick
Eine kurze Erläuterung der verschiedenen Incoterms macht deutlich, welche Rolle DAP zukommt und in welchem Kontext dieser Standard einzuordnen ist.
Incoterms F-Gruppe
Diese Incoterms haben zum Inhalt, dass die Kosten des Haupttransports beim Käufer liegen. Mit der Übergabe der Sendung übernimmt der Frachtführer die Gefahr.
FCA (Free Carrier)
Die Ware wird vom Verkäufer an den vom Käufer definierten Lieferort transportiert. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Verpackung, die Freimachung der Sendung und die Prüfung der Waren. Für den Haupttransport und die Durch- und Einfuhr ist der Käufer zuständig. FCA kann bei allen Arten von Transporten angewendet werden. Häufig kommt dieser Standard bei Container-Transporten vor.
FAS (Free Alongside Ship)
Diese Incoterms besitzen lediglich im See- oder Binnenschifftransport Gültigkeit. Der Verkäufer verpackt die Sendung auf eigene Kosten und übernimmt auch den Transport zum vom Käufer festgelegten Hafen. Die für die Verschiffung notwendige Freimachung der Sendung übernimmt auch der Verkäufer. Sind die Sendungen am Verschiffungshafen angekommen und wurden beispielsweise an die Kaianlage gebracht, gelten sie als geliefert und der Käufer zeichnet fortan für Beschädigungen oder Verlust verantwortlich.
FOB (Free On Board)
Die Verpflichtung und Haftung des Verkäufers gilt als erfüllt, wenn die Sendung an Bord des für den Transport zuständigen Schiffes im Verschiffungshafen angekommen ist.
Wichtig: Die Übergabe der Ware darf nur an Bord des Schiffes erfolgen und nicht vorher durchgeführt werden. Geht die Ware vor der Übergabe verloren oder wird beschädigt, trägt der Verkäufer das Risiko. Der Käufer trägt die Verantwortung für den Haupttransport ab dem vereinbarten Lieferort.
Incoterms C-Gruppe
Bei dieser Gruppe trägt der Verkäufer die Kosten für den Haupttransport. Die Gefahr geht jedoch mit der Übergabe der Sendung an den Frachtführer auf den Käufer über.
CFR (Cost and Freight)
Die Lieferung ist abgeschlossen, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht wurde und bereit für den See- oder Binnenschifftransport ist. Der Verkäufer zahlt die Verpackung und das Freimachen der Sendung und übernimmt die Beförderung zum Bestimmungshafen. Diese Incoterms erscheinen für den Containertransport weniger sinnvoll, da die Ware bereits an den Frachtführer übergeben wird, bevor sie sich an Bord des Schiffes befindet.
CIF (Cost, Insurance and Freight)
Die Ware gilt als geliefert, wenn sie an Bord genommen wurde. Damit unterscheidet sich CIF nicht von CFR. Der Verkäufer übernimmt die Kosten für Verpackung und Transport zum Bestimmungshafen. Die Besonderheit dieses Standards ist ein Vertrag über eine Transportversicherung, der vom Verkäufer abzuschließen ist.
CPT (Carriage Paid To)
Der Verkäufer übergibt die Sendung dem Frachtführer und übernimmt die anfallenden Frachtkosten, um die Ware zum Bestimmungsort zu bringen. Der Verkäufer verpackt die Sendung und übernimmt deren Freimachung. Diese Klausel ist für alle Transportarten ohne Einschränkung anwendbar.
CIP (Carriage, Insurance Paid To)
Wie bei CPT übergibt der Verkäufer die von ihm verpackte und bezahlte Sendung dem Frachtführer. Auch die Frachtkosten zum Bestimmungsort werden übernommen. Bei dieser Klausel muss kein Transportversicherungsvertrag abgeschlossen werden. CIP ist für alle Versandarten anwendbar.
Incoterms D-Gruppe
Die D-Klauseln umfassen Vereinbarungen, bei denen alle Kosten und Risiken beim Verkäufer liegen. Neben der nachfolgend besprochenen DAP-Klausel umfasst diese Gruppe weitere Incoterms.
DPU (Delivered At Place Unloaded)
Die Verpflichtung des Verkäufers gilt erst als erfüllt, wenn die Sendung entladen und dem Empfänger am Bestimmungsort übergeben wurde. Die Verkäufer übernehmen sämtliche Kosten für die Warenbeförderung, einschließlich der Kosten für die Entladung. Handelt es sich nicht um einen Terminal, muss die Entladung am Lieferort sichergestellt werden. Die Anwendung ist für alle Transportarten geeignet und auch empfohlen, wenn der Transport durch verschiedene Transportmittel realisiert wurde.
DDP (Delivered Duty Paid)
Der Verkäufer geht hier eine maximale Verpflichtung ein. Die Ware wird zur Ein- und Ausfuhr freigemacht und unentladen am Bestimmungsort angeliefert. Bis die Ware am Bestimmungsort eingetroffen ist, liegen alle Kosten und Risiken beim Verkäufer. Die Gefahr geht erst auf den Käufer über, wenn die Ware am Bestimmungsort bereitgestellt wurde.
DAP und seine Bedeutung
DAP ist eines der eben beschriebenen Incoterms. Mit den neuen Regelungen von 2011 wurden mit DES, DAF oder DDU bisherige Standards ersetzt. DAP steht für „Lieferung an den Bestimmungsort“. Die Kosten für die Lieferung an den Bestimmungsort und auch das mit dem Transport einhergehende Risiko trägt der Verkäufer. Mit DAP ist der Verkäufer angewiesen, die Ausfuhrverzollung wie auch die Einfuhrverzollung zu übernehmen. Dies betrifft auch anfallende Zölle, die in der Kundenverantwortung liegen.
Hinweis: DAP gilt als am häufigsten verwendete Incoterms-Lösung für den E-Commerce-Handel.
Welche Vorteile besitzt DAP?
DAP verschafft dem Verkäufer den Vorteil, die Kostenfragen geklärt zu wissen. Da die Kosten bekannt sind, kann der Verkäufer diese dem Käufer bereits im Angebot mitteilen. Für Transparenz kann gesorgt werden, indem auch die Preise für die Verpackung und die Vorbereitung der Warenbeförderung mit einbezogen werden können. Dies ist bei verschiedenen anderen Incoterms nicht der Fall. Dort zeichnet der Verkäufer nur dafür verantwortlich, dass die Ware dem Spediteur zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis sieht es jedoch oft so aus, dass die Organisation des Transports häufig über die Konten der Käufer bei den Spediteuren abgewickelt wird. Dadurch entsteht Verwaltungsaufwand, der sich durch die Verwendung von DAP vermeiden lässt.
Welche Fragen zwischen Verkäufer und Käufer können durch Incoterms geregelt werden?
DAP und weitere Incoterms schaffen die Klärung folgender Fragen zwischen Verkäufer und Käufer:
- Wer ist für den Warentransport und die Abfertigung bei der Aus- und Einfuhr zuständig?
- Wie sieht die Verteilung von Kosten und Risiken genau aus?
- Wie werden die Lieferung und die Übernahme der Ware abgewickelt?
- Wann genau wechselt die Ware ihren Gefahrenbereich und wer ist wofür zuständig?
Incoterms schaffen weiterhin Transparenz in folgenden Punkten:
- Beschaffung der Transportdokumente
- Beschaffung der Warendokumente
- Zuständigkeit in Zollfragen
- Versicherung der Ware
- Prüfung der Ware
- Art der Verpackung, Verpackungsmaterialien und Kosten
DAP anwenden – was Verkäufer beachten müssen
Wer sich für DAP als Standard beim Warenversand entscheidet, muss sich um die Einhaltung folgender Punkte kümmern:
- Organisation und Bezahlung von Transportkosten (bis zum Bestimmungsort)
- Verzollung von Gütern für den Export (sofern notwendig)
- Versicherung der Sendung gegen Transportschäden oder Verlust
Alle anfallenden Kosten sind im Voraus bekannt. Die Höhe der Transportkosten nennt der Spediteur. Die Kosten für die Versicherung orientieren sich am Wert der Ware. Die DAP-Lieferung verpflichtet den Verkäufer zur vollen Verantwortlichkeit über die Ware. Erst wenn die Ware am Bestimmungsort entladen wird, geht die Verantwortung an den Käufer über.
DAP anwenden – dies gilt für Käufer
Der Käufer muss den Warentransport nicht organisieren und die Ware für den Versand weder vorbereiten noch verpacken. Käufer sollten sich um die Einfuhrverzollung kümmern und müssen Zollgebühren und Steuern bezahlen.
DAP: Wer übernimmt die Kosten?
Der Verkäufer ist bei der Exportzollabfertigung von der Steuer befreit. Der Empfänger zahlt sämtliche Einfuhrzölle.
Tipp: Bei DDP-Incoterms muss der Empfänger keine Zollgebühren bezahlen. Bewegen sich Zoll und/oder Mehrwertsteuer über den geltenden Freigrenzen, muss der Käufer sämtliche Abgaben beim Empfang der Sendung an der Haustür bezahlen. Kann die Zustellung nicht abgewickelt werden und die Kosten können nicht eingezogen werden, hinterlässt der Zusteller eine Benachrichtigung zur Abholung des Pakets. In der Praxis sieht es so aus, dass die meisten Kunden sich nicht bewusst sind, dass sie eine Bestellung aus dem Ausland generieren und außerhalb der EU-Grenzen die Mehrwertsteuerpflicht entfällt. Daher ist es wichtig, dass Online-Händler in ihren Geschäftsbedingungen im Online-Shop den Incoterm angeben und entsprechend definieren. Werden Kunden darüber im Unklaren gelassen, macht sich Unzufriedenheit breit und der Verkäufer muss nicht selten einen Imageschaden hinnehmen.
DDP contra DAP
Häufig herrscht allgemeine Unklarheit zwischen diesen beiden Incoterms. Damit es nicht zu Verwechslungen und Unstimmigkeiten führt, soll hier nochmals näher auf DDP eingegangen werden. Wer mit DDP verschickt, trägt, wie auch bei DAP üblich, als Verkäufer sämtliche Kosten und auch die Gefahr bis zum Bestimmungsort der Sendung. Er erledigt alle anfallenden Formalitäten und begleicht die Einfuhrabgaben.
Im Gegensatz zu DAP kommen die Zoll- und Steuerabwicklung für den Verkäufer bei DDP dazu. Der Kunde muss keine Zahlung leisten, wenn er die Sendung in Empfang nimmt. Die Ware bleibt damit zollfrei und wird wie eine herkömmliche nationale Lieferung beim Kunden zugestellt. Damit ist DDP als besonders kundenfreundlich einzustufen. Für Verkäufer bedeutet die Nutzung dieses Incoterms zwar Mehrkosten, im Gegenzug steigert die Übernahme aller anfallenden Kosten und Zölle das Ansehen beim Kunden, was letztlich für eine höhere Wiederverkaufsrate und Kundenbindung sorgt.
Die Vorteile von DDP:
- Liefertermin verzögert sich nicht, weil Sendungen an der Grenze aufgrund von fehlenden Dokumenten aufgehalten werden
- Pakete werden vorverzollt ausgeliefert
- Kunden müssen keine Zollgebühren und keine Mehrwertsteuerkosten bezahlen
- Pakete werden wie herkömmliche innerdeutsche Postsendungen ausgeliefert
- DDP macht Online-Shops für ausländische Kunden attraktiv
DAP in der Praxis
Ein Weinhandel in Zürich verkauft 100 Rotweine für 1.500 CHF an eine deutsche Kundenfirma. Der Versand nach DAP Incoterm wird vereinbart. Der Weinhändler verpackt seine 100 Flaschen bruchsicher in mehrere Falschenversandkartons. Die Sendung wird einem Spediteur übergeben (UPS, FedEx). Da der Weinhandel für Beschädigung oder Verlust der Ware aufkommen müsste, wird zum Zeitpunkt der Buchung beim Spediteur eine Transportversicherung abgeschlossen. Im Büro der Weinhandlung wird zeitgleich eine Handels- und Proformarechnung mit allen nötigen Informationen erstellt. In den Lieferbedingungen findet DAP wie folgt Erwähnung: Incoterms 2011: DAP.
Bei Abholung der Ware durch den Kurier des gewählten Spediteurs bekommt dieser neben den Weinpaketen drei Kopien der Handels- und Proformarechnung überlassen. Der Lieferschein wurde der Spedition per E-Mail zugeschickt. Die Spedition übernimmt den Transport und die Verzollung für den Export. Die Kosten für die Verzollung sind dabei im Preis für den Transport enthalten. Sind die Weine in Deutschland angekommen, leitet der Spediteur die für die Zollabfertigung notwendigen Schritte ein.
Dabei ist es wichtig, dass die Angaben auf der Rechnung korrekt sind. Ist dies nicht der Fall oder fehlen die genannten Dokumente, ist die Rücksprache mit dem Kunden notwendig und die Lieferung verzögert sich. Ist die Verzollung abgeschlossen, liefert die Spedition die Ware zum Endkunden in Deutschland. Dieser muss nun lediglich für die Zölle aufkommen, welche sich aus der Mehrwertsteuer und diversen Verwaltungskosten zusammensetzen. Im beschriebenen Fall wird der Kunde etwa 300 CHF bezahlen müssen.
DAP und Verpackung
Incoterms sollten auch im Hinblick auf die Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes betrachtet werden. Dieses Gesetz nimmt die Hersteller in die Pflicht, in den Verkehr gebrachte Verpackungen zu lizenzieren. Als Hersteller gilt, wer eine Verpackung erstmalig gewerblich nutzt und beim grenzüberschreitenden Warenverkehr die rechtliche Verantwortung, also das Verlustrisiko für eine Sendung trägt. Wurde DAP mit einem deutschen Lieferort vereinbart, schuldet der Verkäufer die Lieferung und muss bei Grenzübertritt der Sendung das Verlustrisiko tragen. Dadurch wird der Verkäufer zum Hersteller der Verpackung und muss sich dafür entsprechend registrieren. Schicken Versandhändler ihre Produkte unverpackt zum Kunden, müssen zusätzliche Versandverpackungen lizenziert werden.
Wichtig: Beim Weiterverkauf von Importware in das europäische Ausland ist die Gesetzeslage im Zielland maßgebend.
DAP und Kaufverträge
DAP und andere Incoterms sollten im Import- und Exportgeschäft auf Kaufverträgen Erwähnung finden, da es sich um Standardvertragsbedingungen handelt. Damit ist festgelegt, wer im Schadensfall die Verantwortung trägt und für die Haftung verantwortlich gemacht werden kann. Der Lieferweg der Ware vom Versandort zum Standort der Lieferung gilt hierbei als Maßstab. Die Bestimmung und Definition des Gefahren- und Übergabepunktes hat vor dem Vertragsschluss zu erfolgen. Im Kaufvertrag festgehalten werden sollten folgende Punkte:
- Zahlungsbedingungen
- Gerichtsstand
- Eigentumsübergang
- Haftungsausschlüsse
- Folgen von Incoterm-Verstößen
- Ersatzlieferungen
DAP-Klauseln sind kein Ersatz für den Kaufvertrag. Incoterms zählen nicht zu Vertragsinhalten wie Zahlungsbedingungen, Rechtslage oder Eigentumsübergang. Damit ist ein Kaufvertrag mit allen Bedingungen und gesetzlichen Vorgaben zwingend notwendig. Incoterms sollten im Kaufvertrag enthalten sein, beziehen sich jedoch nur auf Pflichten, die das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betreffen. Sollen Regelungen, die Dritte, wie beispielsweise Spediteure betreffen, getroffen werden, sind diese Parameter in gesonderten Verträgen festzuhalten.
DAP – Praxistipps
Bei den Bestrebungen, DAP und andere Incoterms so nutzerfreundlich und praxisnah wie möglich zu gestalten, gehen Firmen, Industrie- und Handelskammern und sich mit internationalem Recht befassende Kanzleien Hand in Hand und arbeiten an der Darstellung und Formulierung der darauf bezogenen wichtigsten Handelsklauseln. Bei der Auswahl passender Incoterms sollten folgende Faktoren Beachtung finden.
Incoterms und Verkaufsgeschäft
Die gewählten Incoterms müssen zum Verkaufsgeschäft passen. In der Klausel sollten alle Pflichten der Vertragsparteien exakt und unmissverständlich dargelegt werden. Wichtig ist, dass die Standards zum ausgewählten Transportmittel passen. DAP eignet sich für alle Transportarten. Einige Incoterms sind nicht für den Containertransport geeignet. Darauf wurde bereits eingegangen. Die Regelungsinhalte einzelner Klauseln lassen sich in einem bestimmten Rahmen auch bedarfsgerecht anpassen. Dies muss jedoch unmissverständlich erfolgen und darf nicht gegen die Prinzipien der entsprechenden Incoterm-Gruppe sprechen.
Incoterms und Kaufvertrag
Incoterms müssen im Kaufvertrag erwähnt werden. Nur dann besitzt DAP seine Gültigkeit.
Exakte Definition von Liefer- und Bestimmungsort
DAP Incoterms unterliegen der Rechtsverbindlichkeit, können aber nur greifen, wenn die Nennung von Liefer- und Bestimmungsort exakt erfolgt und nicht zu Missverständnissen führt. Der Incoterm-Abkürzung sollten genaue Angaben über den Kunden, dem Hafen oder der Spedition folgen.
DAP – Verwendung und Risiken
Der Verkäufer trägt die Verantwortung, den Transport der Ware zum Verkäufer zu organisieren und zu bezahlen. Vor der Entladung der Sendung am Lieferort geht das Risiko auf den Käufer über. Es besteht ein deutlicher Unterschied zum DAT, wo die Verantwortung auch bei der Entladung beim Verkäufer bleibt.
Hinweis: Als vereinbarte Lieferorte gelten Straßenterminals, Hafenterminals oder das Gelände/Grundstück des Käufers. Treten bei der Zollabfertigung Verzögerungen auf, muss der Verkäufer für die anfallenden Kosten aufkommen, sofern keine anderen Vereinbarungen existieren. Für die Entladung und den Weitertransport der Sendung übernimmt der Käufer die Verantwortung. Dies sollte bei DAP Incoterm klar kommuniziert werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt und Käufer entsprechende Handlungen unterlassen. Die Käufer sind bei DAP in der Pflicht, die Einfuhrdokumente zu bezahlen. Auch die Steuerlast liegt aufseiten des Käufers.
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, auf Kosten des Käufers für die Beschaffung der notwendigen Dokumente und Informationen zu sorgen. Da das Risiko mit der Übergabe am Bestimmungsterminal auf den Käufer übergeht, ist der Verkäufer dafür verantwortlich, wenn die Ware beschädigt wird oder auf dem Transport verloren geht. Dies bedeutet für den Verkäufer, dass er eine DAP-Sendung versichern muss oder ggf. für den Verlust in vollem Umfang aus eigener Tasche aufkommen muss.
Da der Verkäufer die Organisation des Transports übernimmt, wird dieser die Kosten versuchen, auf den Käufer umzulegen. Damit werden die Endkosten für den Käufer häufig sogar höher liegen, als wenn dieser den Transport der Ware selbst organisiert und bezahlt hätte. Unter Beachtung dieser Kriterien und dem Nutzen für die Beteiligten kann DAP für jede Art von Transport genutzt werden.
Quelle:
- https://www.aitworldwide.com/resources/incoterms/incoterms-dap-delivered-at-place/
- https://www.investopedia.com/terms/d/delivered-place-dap.asp
- https://dclcorp.com/blog/shipping/delivered-at-place-dap-incoterm/
- https://www.time-matters.com/de/glossar-notfall-logistik/dap-delivered-at-place/
- https://www.s-ge.com/de/article/exportwissen/20212-c4-e-commerce-ddp-dap-definition