Einleitungstext ....

Der Grüne Punkt: Sammeln und Verwerten im Sinne der Umwelt

Der Grüne Punkt: Sammeln und Verwerten im Sinne der Umwelt

Der Grüne Punkt – zwei Pfeile, die sich in einen Kreis integrieren. Seit Jahrzehnten ist die Kennzeichnung vertraut. Milliarden Verpackungen in Europa sind damit gekennzeichnet. Das einprägsame Piktogramm steht für effizientes Recycling im Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft.

Durch konkrete Vorgaben und Vorschriften schafft der Grüne Punkt Lösungen für die Mülltrennung und die Vermeidung von Abfall. Das duale System dient der langfristigen Schonung der Umwelt und der Sicherung von Rohstoffen und Ressourcen für künftige Generationen.

InhaltsverzeichnisDer Grüne Punkt

Warum ist die Verantwortung für die Umwelt so wichtig?

Geraten Abfälle in den Naturkreislauf, schadet dies Kleintieren und Pflanzen. Kunststoffe erzeugen beispielsweise Mikroplastik, was zu einer großen Gefahr für die Meere und Gewässer wird. In den Ozeanen bestehen drei Viertel des Abfalls aus Kunststoff. Fische und Seevögel verenden qualvoll, weil sie sich im Müll verfangen oder giftigen Abfall für Nahrung halten. Kunststoffe brauchen Jahrhunderte bis zu ihrer Zersetzung. Sie zerfallen lediglich in wasserunlösliche Partikel, die über die Nahrungskette auch in den menschlichen Körper gelangen.

Wer im Sinne des Grünen Punktes agiert und Verpackungen korrekt entsorgt, verhindert, dass die Natur und die Meere verschmutzt werden. Nach der Mülltrennung wird das Material in modernen Anlagen sortiert und entsprechend verwertet. Dieses Vorgehen schützt die Umwelt und erhält wichtige Rohstoffe.

Was ist unter dem Grünen Punkt zu verstehen?

Der Grüne Punkt dient als Sortierhilfe. Entsprechend gekennzeichnete Verpackungen dürfen in die Sammelbehälter der dualen Systeme. Das einprägsame runde Piktogramm ist ein eingetragenes deutsches Markenzeichen (Nr. 2005954). Die Idee für das Design stammt von Lars Oehlschläger. Dieser ließ sich dabei vom bekannten Yin und Yang Symbol inspirieren. Heute ist der Grüne Punkt als Markenzeichen international geschützt und kann von beinahe allen dualen Müllsammel- und Verwertungssystemen zur Lizenzgabe genutzt werden. Dies ist seit dem Jahre 1997 in der Verpackungsrichtlinie 94/62 EG geregelt.

Gut zu wissen: Der Grüne Punkt ist nicht immer Grün, sondern kann in seiner Farbgebung den Verpackungen angepasst werden. Dadurch lassen sich letztlich Druckkosten einsparen. Der Grüne Punkt ist nicht als Umweltsiegel zu verstehen. Das Label sagt lediglich aus, dass der Hersteller der Verpackung an die nationale Entsorgungsorganisation eine Lizenzgebühr entrichtet hat. Der Grüne Punkt lässt keine Aussage darüber zu, wie umweltbewusst die jeweilige Verpackung produziert wurde und wie sich diese recyceln lässt.

Grundlagen und Aufgaben

Am 28. September 1990 wurde der Grüne Punkt durch die Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH ins Leben gerufen. Die Gründung vollzog der Verbund deutscher Unternehmen der Lebensmittelindustrie und Verpackungswirtschaft bewusst vor dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Sommer 1991. Der Grüne Punkt wurde als Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Abfallbeseitigungssystems aufgebaut. Daher stammt auch die Bezeichnung „dual“. Mit den Werbefiguren Hugo und Egon wurde im Jahre 1995 der Grüne Punkt nach außen getragen. Die Werbekampagne befasste sich explizit mit den Themen Mülltrennung und Recycling.

Anfänglich war ein Non-Profit-Unternehmen angedacht, um Produzenten eine Entlastung bei der Erfüllung ihrer Verwertungspflichten anzubieten. 1997 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Im Jahre 2005 firmierte die Gesellschaft zu einer GmbH. Seit dem Jahre 1991 steht der Grüne Punkt für die Rücknahme von Verpackungsmüll und der Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die zurück in den Wirtschaftskreislauf geführt werden.

Vorgaben für den Grünen Punkt in Europa

Im Jahre 1994 trat die EU-Richtlinie 94/62/EG in Kraft, mit dem Ziel, die Auswirkungen für die Umwelt durch Verpackungsmüll zu minimieren. Der Grüne Punkt erscheint mittlerweile in mehr als 30 europäischen Ländern auf dem EPR-System angeschlossenen Verpackungen. EPR steht dabei für „Extended Producer Responsibility“, einer erweiterten Verantwortung der Hersteller. Die Vorgaben für den Grünen Punkt sind in Europa einheitlich:

  • Label muss bestimmten Proportionen folgen
  • Sichtbarkeit muss auch nach Öffnen der Verpackung gegeben sein
  • Aufdruck darf nicht verblassen
  • Piktogramm muss vollständig gedruckt sein
  • Grüner Punkt darf nicht durch andere grafische Elemente ergänzt werden

Der Grüne Punkt im Wertstoffkreislauf

Die Aufgabe des Grünen Punktes besteht in der Schließung von Wertstoffkreisläufen. Dies funktioniert in der Praxis durch ein hochwertiges Recycling von Abfällen, welche so lange wie möglich dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Damit wird der Grüne Punkt als duales System zum Bindeglied zwischen Hersteller, Verbraucher und Industrie. Mit dem Grünen Punkt wird die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsmülls geregelt. Im Wertstoffkreislauf entsteht aus Altem Neues. Aus Metallen wie Aluminium entstehen neue Metallprodukte, Altglas wird zu neuen Behältnissen, Altpapier ist der Rohstoff für neue Papiere und der Inhalt der Gelben Tonne dient der Produktion neuer Kunststoffprodukte.

Damit dieser Prozess so einfach wie möglich realisiert werden kann, sind die getrennten Sammelbehältnisse für Verpackungen eingeführt worden. Durch die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen für die Industrie und den Handel wird der erweiterten Produzentenverantwortung für die Hersteller verpackter Produkte nachgekommen. Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Produzenten, ihre Verpackungen einem dualen System unterzuordnen und diese damit der gezielten Verwertung zuzuführen. Die Beteiligung ist kostenpflichtig und der Hersteller entrichtet für den Grünen Punkt ein sogenanntes Beteiligungsentgelt. Erscheint der Grüne Punkt auf einer Verpackung, ist erkennbar, dass der Hersteller den Pflichten des Verpackungsgesetzes nachkommt und Verantwortung für die Rückführung seiner Verpackungen in den Wertstoffkreislauf übernimmt. Der Aufdruck des Grünen Punktes ist freiwillig. Wer dies tun möchte, muss mit dem in Köln ansässigen Grünen Punkt einen zusätzlichen Markennutzungsvertrag abschließen.

Wichtig: Der Grüne Punkt auf Verpackungen gilt als Finanzierungszeichen und ist in keiner Weise ein Umweltsymbol.

Struktur und Arbeitsweise

Die Duales System Holding GmbH, kurz DSD, bietet Verträge zur Beteiligung der Verpackung am dualen System und Nutzungsverträge der Marke Der Grüne Punkt. Beide Verträge können unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Die Entsorgung und Verwertung der unter Vertrag stehenden Verkaufsverpackungen wird von DSD eigenständig organisiert. Nach dem Gebrauch werden die Verpackungen rechtlich gesehen zu „Abfall zur Verwertung“. Die Finanzierung der DSD erfolgt über Entgelte, die für die Beteiligung am dualen System und der Nutzung des Grünen Punktes festgelegt werden und sich an der Art des Verpackungsmaterials und an dessen Gewicht orientieren.

Dem Abfall zur Verwertung steht der Abfall zur Beseitigung gegenüber. Dabei handelt es sich um den umgangssprachlichen Müll, dessen Entsorgung die Kommunen übernehmen. Die Gebühren schreiben die kommunalen Abfallsatzungen vor. Die DSD organisiert die Sammlung und Sortierung über private oder kommunale Entsorgungsfirmen. Die Auftragsvergabe erfolgt in der Regel durch Ausschreibungen. Für die Vermarktung der sortierten Wertstoffe sorgt die DSD in der Regel eigenständig. Anfänglich übernahm die in den 1990-er Jahren gegründete Deutsche Gesellschaft für Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe diese Aufgabe.

Mittlerweile ist die DKR Teil der DSD geworden. Der Gesetzgeber hat für die Verwertung einzelner Wertstoffe Quoten vorgegeben. Die Umweltministerien der Länder wachen über die Quotenerfüllung. Von der DSD ist ein Mengenstromnachweis zu erbringen. Die Sammel- und Verwertungsleistungen sind entsprechend zu dokumentieren.

Vorgaben und Kritik

Nach Einführung des Systems wurde Kritik laut und unter anderem angeprangert, dass Sammlungen zum Teil auf Müllverbrennungsanlagen enden oder ins Ausland abtransportiert werden. Tatsächlich stieß die DSD in den ersten Jahren bei Kunststoff an ihre Recyclingkapazitäten. Daher kam es zur teilweisen Verwertung von Wertstoffen im Ausland. Bei Glas, Altpapier oder Metallen tauchten dagegen auch in den Anfangsjahren des Grünen Punktes keine Engpässe auf. Die gesetzlichen Vorgaben werden vom Dualen System Deutschland seit Jahren erfüllt.

Seit dem Jahre 2000 gibt die DSD eine freiwillige Umwelterfolgsbilanz heraus. Dort werden bezüglich der Einsparungen von Energie und Emissionen auch konkrete Zahlen genannt. Nach einer Untersuchung des Öko-Instituts konnte nachgewiesen werden, dass durch das duale System und den Grünen Punkt ein nennenswerter Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet wird.

Die Verwertung im Einzelnen

Bei der Verwertung von Kunststoffen wird nicht automatisch von Recycling gesprochen. Tatsächlich sind drei Arten der Verwertung geläufig:

  • werkstoffliche Verwertung
  • rohstoffliche Verwertung
  • energetische Verwertung

Im Rahmen der werkstofflichen Verwertung entstehen aus Sekundärrohstoffen neue Verpackungen, wie sie zum Beispiel bei Smileypack angeboten werden. Auch Blumentöpfe für Pflanzen oder Folie für Beutel und Tragetaschen können daraus gewonnen werden. Bei der rohstofflichen Verwertung werden Kunststoffe in ihre ursprünglichen Bestandteile zerlegt. Dies dient zum Beispiel der Erzeugung von Methanol oder Synthesegas. Die energetische Verwertung dagegen setzt das Verbrennen von Plastikmüll voraus, um daraus Energie zu gewinnen.

Grüner Punkt und Mülltrennung – Funktionsweise in der Praxis

Aktuell sind in Deutschland neun duale Systeme in Umlauf, welche Gelbe Tonnen, Gelbe Säcke, Papiertonnen oder Altglascontainer nutzen, um gebrauchte Verkaufsverpackungen zu sammeln. Um seinen Beitrag zum Schutz von Klima und Ressourcen zu leisten, sollte jeder Einzelne die Regelungen für die Mülltrennung kennen und in der Praxis umsetzen.

Wie ist der Müll richtig zu sammeln?

Ein Überblick über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten und die richtige Bestückung der Tonnen.

Gelbe Tonne/Gelber Sack

  • Inhalt: Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium oder Weißblech, z.B. Getränkekartons (Flaschenversandkartons), Einkaufstüten, Konservendosen, Joghurtbecher, Spraydosen, Tierfutterdosen
  • Nicht erlaubt: Batterien, Feuerzeuge, Gummi, Schuhe, Blechgeschirr, Essensreste, Keramik, Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Windeln

Blaue Tonne

  • Inhalt: Papiermüll, Pappe, Kartons, Pralinenschachteln, Bücher, Briefe, Kataloge, Zeitschriften, Füllmaterial
  • Nicht erlaubt: Butterfolie, Dosen, Fotos, Kassenbons, Kontoauszüge, Kunststoff

Altglascontainer

  • Inhalt: braunes, grünes, weißes Glas, Sektflaschen, Weinflaschen, Saftflaschen, Parfümflaschen, Marmeladengläser, Senfgläser
  • Nicht erlaubt: Bleiglas, Blumenvasen, Glühbirnen, Kaffeekannen, Spritzen, Trinkgläser, Spiegelglas, Autoscheiben

Die graue oder schwarze Tonne kann für Restmüll, der nicht recycelt werden kann, verwendet werden. Dazu zählen benutzte Hygieneartikel, Katzenstreu oder erkaltete Asche. In die Biotonne gehören organische Abfälle wie Gartenabfälle, Schnittblumen, Gemüsereste oder Eierschalen.

Was bewirkt der Grüne Punkt?

Die Maßnahmen rund um die Sammlung, Trennung und Wiederverwendung von Wertstoffen besitzt nachweisliche Auswirkungen auf eine Vielzahl an umweltbezogenen Parametern.

  • Energieverbrauch: Durch das Recycling von Wertstoffen lässt sich nachweislich Primärenergie einsparen. Die Angaben werden in Megajoule (MJ) gemacht. Im Jahre 2022 konnten 19 Milliarden MJ eingespart werden.
  • Treibhauseffekt: Als klimaschädliche Gase werden hauptsächlich Kohlendioxid oder Methan genannt. Da verschiedene Gase auch in unterschiedlichem Maße zur Klimaerwärmung beitragen, wird für die Messung ein sogenanntes CO2-Äquivalent herangezogen. Durch Recycling konnten 2022 ganze 622.000 Tonnen CO2-Äquivalent vermieden werden.
  • Versauerung: Unterschiedliche Stoffe, darunter auch biologische Abbauprodukte, können dazu beitragen, dass der pH-Wert im Boden wie auch in Gewässern absinkt. Welche Menge sich davon durch Recycling vermeiden lässt, wird im Schwefeldioxid-Äquivalenten definiert. Für 2022 konnten 2,4 Millionen Kilogramm Schwefeldioxid-Äquivalent beziffert werden.
  • Eutrophierung: Gelangen Abwässer aus Industrie und Landwirtschaft in Gewässer, können Pflanzen und Tiere durch die enthaltenen Düngemittel übermäßig wachsen. Dadurch entsteht ein Mangel an Sauerstoff, welcher eine Gefahr für das Ökosystem darstellt. Vermeidbare Emissionen durch Recycling werden durch den Phosphat-Äquivalenten wiedergegeben. Für 2022 wurden 1,5 Millionen Kilogramm zu Protokoll gegeben.

Der Grüne Punkt – Beispiel Papierrecycling

Bei Smileypack erhalten Kunden das komplette Verpackungsmaterial aus einer Hand. Maxibriefkartons, zweiwellige Kartons oder Umzugskartons bestehen aus recyceltem Material und folgen damit den Vorgaben des dualen Systems mit dem Grünen Punkt als Markenzeichen. Produkte aus Wellpappe sind umweltfreundlich und können zu 100 Prozent recycelt werden, falls der Karton beschädigt oder verschmutzt ist. Die einfache Entsorgung über die Papiertonne stellt sicher, dass die Kartonagen dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden können.

Hinweis: Altpapier gilt als wichtigster Rohstoff für die deutsche Papierindustrie. Gebrauchte Versandkartons werden damit zum Ausgangsstoff für neue Verpackungen. Wird Recyclingpapier hergestellt, kann durch diesen Prozess gegenüber der Produktion von Frischpapier bis zur Hälfte an Energie eingespart werden. Die Einsparung bei der Wassermenge liegt sogar bei etwa 70 Prozent. Papierfasern lassen sich zwischen zehn- und 25-mal wiederverwenden. Bei jedem Recyclingprozess kommt es zu einer Verkürzung der Fasern. Neben Kartonagen entstehen aus recycelten Papier auch folgende Produkte:

  • Papiertüten
  • Kaffeebecher
  • Toilettenpapier
  • Küchentücher
  • Kopierpapier

Der Prozess des Papier-Recyceln besteht aus verschiedenen Schritten.

  • Sammeln und Sortieren: Das in der Papiertonne gesammelte Material wird in modernen Sortieranlagen voneinander getrennt und in Pappe oder Papier und Pappe sortiert.

Wichtig: Stark durchfeuchtetes Papier oder fettige Pizzakartons können nicht recycelt werden und sollten daher in der Restmülltonne entsorgt werden.

  • Zerfasern und Fremdstoffabschneidung: Das Altpapier wird in Wasser aufgelöst und zerfällt dabei in einzelne Fasern. Der entstandene Brei wird von Störstoffen befreit. Bei der Herstellung von Verpackungspapier müssen die Druckfarben nicht entfernt werden. Soll Kopierpapier entstehen, ist dieser Prozess dagegen notwendig.
  • Verarbeitung zu Recyclingpapier: Das Gemisch aus Papierfasern wird auf dem Sieb der Papiermaschine verteilt. Durch den Siebvorgang fließt das Wasser ab und die Fasern verbinden sich nach und nach zu Papier. Der gewonnene Stoff wird mithilfe von Walzen geglättet und zu Papierwaren verarbeitet. Wellpappe für unsere Versandkartons kann aus 100 Prozent Altpapier gewonnen werden.

Grüner Punkt und darüber hinaus

Der Grüne Punkt hat mit „Recyclingfähig“ ein neues Label erhalten. Bislang bleibt dessen Anerkennung auf Deutschland und Österreich beschränkt. Um das Label zu erhalten, müssen Verpackungen über die Entsorgungssysteme des dualen Systems erfassbar sein und sich über bestehende Sortieranlagen weiterverarbeiten lassen. Die neue Zertifizierung ist nicht an den Grünen Punkt gebunden. Unternehmen, welche das Label erhalten wollen, müssen kein Kunde vom Grünen Punkt sein.

Quellen: