Gefahrgutkartons
Gefahrgutkartons
Sollen Waren verpackt werden, steht die Sicherheit des Produktes im Fokus. Dabei gelten unterschiedliche Ansprüche. Soll Gefahrgut transportiert werden, bekommt dieser Aspekt einen neuen Stellenwert. Es geht nicht nur darum, dass die Ware unversehrt zum Empfänger gelangt. Eine unzureichende Verpackung kann bei gefährlicher Ware drastische Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben. Gefahrgutkartons sind dafür geeignet, brennbare, ätzende oder giftige Stoffe sicher zu befördern. Dafür gelten einige Kriterien und Vorgaben.
Der Gefahrgutkarton in Stichworten:
- hohe Stabilität und Sicherheit
- unterschiedliche Gefahrenklassen
- zertifizierte und geprüfte Verpackung
- unterschiedliche Größen
- für Straßenverkehr, Seeweg, Zugtransport oder Flugzeug geeignet
Inhaltsverzeichnis
- Notwendigkeit
- Definition
- Welche Güter sind gefährlich?
- Anforderungen
- Sicherheit auf dem Prüfstand
- Gefahrgutkartons richtig verpacken
- Verschlussvorschriften für Gefahrgutkartons
- Polsterung des Kartons für mehr Sicherheit
- Gefahrgutkarton und Umwelt
Notwendigkeit
Deutschlandweit werden jährlich hunderte Millionen Gefahrgüter bewegt. Für den Transport werden die unterschiedlichsten Verkehrsmittel genutzt. Wie mit Gefahrengütern umgegangen werden muss, wird von Gesetzen und umfangreichen Regelwerken bestimmt und überwacht. Dabei spielt nicht nur der Schutz der Ware selbst eine Rolle. Es ist von großer Bedeutung, den am Transport beteiligten Personen und den Schutz der Umwelt nicht zu gefährden. Wird beispielsweise Brennstoff in einem normalen Karton verschickt und läuft aus, sind unmittelbare Schäden an Menschen, Tieren, Pflanzen und dem Grundwasser zu befürchten. Auch Sachgüter können dabei Schaden nehmen.
Definition
Als Gefahrgüter werden Stoffe bezeichnet, die eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellen können, wenn es zu einem Unfall während des Transports kommt oder mit den Stoffen nicht sachgemäß umgegangen wird. Der Versandvorgang schließt bereits das Abfüllen, Verpacken und Kennzeichnen der Ware ein. Erst wenn die Sendung unversehrt ihren Empfänger erreicht hat, ist der Vorgang abgeschlossen. Mit der Gefahrenklasse des Produktes steigt der Anspruch an die Kennzeichnung und Klassifizierung der Ware. Gefahrgutkartons spielen im normalen Versandgeschäft keine Rolle. Geht es darum, Bekleidung, Elektrogeräte oder auch zerbrechliche Ware zu verschicken, steht die Sicherheit der Ware allein im Mittelpunkt. Die Verpackung hat stabil zu sein und sollte den Transport unbeschadet überstehen. Dies ist mit dem umfangreichen Sortiment von Smileypack gewährleistet. Folgende Verpackungen können dem einfachen Warenversand dienen:- Karton mit Automatikboden
- einwelliger Faltkarton
- zweiwelliger Faltkarton
- Großbriefkarton
- Maxibriefkarton
Für Gefahrgut reichen die Ansprüche an eine stabile und sichere Umverpackung unbedenklicher Waren nicht aus. Chemisch ätzende oder entzündliche Stoffe können zur Gefahr werden, wenn sie nicht sachgemäß gehandhabt werden. Daher ist der Versand nur in speziellen Gefahrgutkartons erlaubt. Diese Verpackungen werden hinsichtlich ihrer Sicherheitseigenschaften getestet und in entsprechende Sicherheitsstufen eingeordnet.
Welche Güter sind gefährlich?
Gefährliche Güter können durch ihre Entflammbarkeit, ihre Ätzfähigkeit, Radioaktivität oder Toxizität bei unsachgemäßer Handhabung zur Gefahr werden. Folgende Stoffe werden als Gefahrgut eingestuft:- Brennbare Flüssigkeiten: Benzin und Alkohol gehören der Gefahrgutklasse 3 an und sind leicht entzündbar. Die Brandgefahr ist hoch.
- Radioaktive Stoffe: Hierzu zählen bestimmte Industrieabfälle oder medizinische Abfallprodukte. Diese Stoffe werden in die Gefahrgutklasse 7 eingestuft. Durch die ionisierende Strahlung kann das menschliche Gewebe geschädigt werden und es können schwere Erkrankungen die Folge sein.
- Ätzende Stoffe: Bleichmittel oder die in Batterien enthaltene Säure gehören zur Gefahrenklasse 8 und können die Haut angreifen und die Augen schädigen. Durch ätzende Stoffe können Oberflächen komplett zerstört werden.
- Explosive Stoffe: Feuerwerkskörper oder bestimmte Chemikalien der Gefahrgutklasse 1 sind hochentzündlich und können Energie freisetzen, die erhebliche Verletzungen und Schäden anrichten kann.
Anforderungen
Die Anforderungen an einen Gefahrgutkarton gehen weit über den Vorgaben für Umzugskartons oder Flaschenkartons hinaus. Es muss ein zuverlässiger Schutz vor äußeren Einflüssen gegeben sein. Die Kartons werden in verschiedenen Sicherheitsstufen verkauft und sollten entsprechend deklariert sein.
Einordnung nach Verpackungsgruppen:
- Verpackungsgruppe I = hohe Gefahr
- Verpackungsgruppe II = mittlere Gefahr
- Verpackungsgruppe III = geringe Gefahr
- Verpackungsgruppe X = hohe Gefahr
- Verpackungsgruppe Y = mittlere Gefahr
- Verpackungsgruppe Z = geringe Gefahr
- X Verpackung = Verpackungsgruppen I, II, III
- Y-Verpackung = Verpackungsgruppen II, III
- Z-Verpackung = Verpackungsgruppen III
Kennzeichnung in der Praxis
Jede Gefahrgutverpackung ist mit einem Code gekennzeichnet, welcher unterschiedliche Informationen preisgibt: Beispiel eines Gefahrgutkartons:- 4G = Verpackungsart (4 = Kiste), Werkstoff (G = Pappe)
- X = für Verpackungsgruppen I, II, III
- 30 = Maximalgewicht in kg
- S = Stoffart (Solid/Feststoff)
- 21 = Herstellungsjahr der Verpackung
- D = Deutschland (Land, indem die Prüfung der Verpackung stattgefunden hat)
- PA-02/5786-AN = Zulassungsnummer des Gefahrgutverpackungs-Herstellers
Sicherheit auf dem Prüfstand
Kein Versandkarton wird in Sachen Sicherheit derart gefordert, wie dies bei Gefahrgutkartons der Fall ist. Da der Schutz der Bevölkerung wie der Umwelt maßgeblich ist, müssen Gefahrgutkartons gewissen gesetzlichen Bestimmungen gerecht werden. Als Prüfer tritt die in Berlin ansässige Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung, kurz BAM, auf. Die Verpackungen müssen den Gefahrgutverordnungen von Straße und Bahn (GGVSE) und den Verordnungen des Seeverkehrs (GGVSee) entsprechen. Ebenso ist der Luftverkehrs-Zulassungsverordnung Folge zu leisten. Kann ein Gefahrgutkarton allen Vorgaben gerecht werden, ist für Sicherheit und Flexibilität gesorgt und es kann zu einheitlichen Kartonagen für unterschiedliche Versandwege gegriffen werden.
Tipp: Seriöse Hersteller geben bereitwillig Auskunft über die entsprechenden Zulassungen und Prüfberichte.
Gefahrgutkartons richtig verpacken
Gefahrgutkartons bieten maximale Sicherheit. Weiterhin kommt es auf die vorschriftsmäßige Verpackung des Inhalts an. Eine sichere Verpackung minimiert das Risiko von Schäden und Beeinträchtigungen. Der Karton sollte auf den ersten Blick als Transportmittel für Gefahrgut erkennbar sein. Dies kann durch das Aufbringen von Gefahrenetiketten unterstützt werden. Deutlich ins Auge fallen auch sogenannte Umreifungsbänder. Paketband aus Polypropylen gilt als besonders elastisch und ist für individuelle Verpackungen geeignet. Ein Filament-Band bietet stärkeren Halt. Durch die Glasfaserverstärkung kann das Klebeband nicht reißen. Der Empfänger benötigt ein Kartonmesser, um die Verpackung zu öffnen.
Verschlussvorschriften für Gefahrgutkartons
Die Vorschriften für den Verschluss sind beim Versand strikt zu befolgen:- Verschluss der Boden- und Deckelklappen mittels Schlitzverschluss unter Verwendung von 75 mm breitem Filamentband
- Verschluss der Boden- und Deckelklappen mittels Doppel-L-Verschluss und unter Verwendung von faserverstärktem Filamentband
- viermaliges Umreifen des Kartons mittels Umreifungsband mit einer Mindestbreite von 11,5 mm.
Polsterung des Kartons für mehr Sicherheit
Damit Ware sicher verschickt werden kann, steht eine breite Auswahl an Füll- und Polstermaterial zur Verfügung. Um das Risiko zu minimieren, sind die Güter besonders sorgfältig zu verpacken. Der gewählte Gefahrgutkarton sollte eine ausreichende Größe besitzen. Die Waren sollten nicht in die Verpackung gezwängt werden, da sich dadurch automatisch der Druck erhöht und Schäden an der Kartonage nicht ausgeschlossen werden können.
Wichtig: Zwischen den Transportgütern und der Kartonwand sollte ein Mindestabstand von fünf Zentimetern verbleiben. Der entstandene Hohlraum ist mit Luftpolstern oder Verpackungschips auszufüllen. Für einen zusätzlichen Schutz der Waren können diese separat in Luftpolsterfolie eingeschlagen werden.
Gefahrgutkarton und Umwelt
Gefahrgutkartons werden eingesetzt, um die Umwelt vor gefährlichen Stoffen zu schützen. Die stabilen Kartons bestehen aus zweiwelliger oder auch dreiwelliger Pappe. Soll der Gefahrgutkarton entsorgt werden, kann dies über das Altpapier geschehen. Damit sind diese Verpackungen recycelbar und lassen sich dem Wertkreislauf wieder zuführen, indem neue Papierwaren oder Verpackungen daraus entstehen. Gefahrgutkartons sind stabil und können wiederverwendet werden, was zu einer Kostensenkung beiträgt und natürliche Ressourcen schont.