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Paketwarnhinweise

Paketwarnhinweise

Verpackungen dienen den Herstellern nicht zuletzt dazu, ihre Produkte zu bewerben und darüber zu informieren. Was häufiger vergessen oder vernachlässigt wird, sind entsprechende Warnhinweise. Die Produkthaftung schreibt vor, dass sich auf jeder Verpackung für den Verbraucher wichtige Informationen befinden sollten. Für einige Produkte gibt es spezielle Kennzeichnungspflichten. Die Anbringung von Pakethinweisen gibt Aufschluss darüber, was sich in der Verpackung befindet und welche besonderen Vorkehrungen im Umgang damit zu treffen sind.

InhaltsverzeichnisPaketwarnhinweise

Warum sollten Transportkennzeichnungen auf Verpackungen angebracht werden?

Paketwarnhinweise sind auf Verpackungen anzubringen, die für die Gesundheit und für die Umwelt gefährliche Stoffe enthalten können. Diese grafischen Zeichen lassen unmissverständlich erkennen, ob der Paketinhalt brennbar, ätzend oder toxisch beschaffen ist.

Die europäische CLP-Verordnung schafft diesbezüglich einheitliche Regelungen. Immer wieder kommt es auch beim Versand privater Pakete zu Transportschäden. Dies kann bei allen Versanddienstleistern auftreten. Derartige Zwischenfälle sind mit Ärger für Absender und Empfänger wie auch mit zusätzlichem Aufwand für den Paketdienst verbunden. Werden die Kartons mit den entsprechenden Paketwarnhinweisen versehen, ist für die Mitarbeiter in den Sortieranlagen und für die Zusteller vor Ort zweifelsfrei zu erkennen, um welchen Paketinhalt es sich handelt und wie bestmöglich mit der sensiblen Ware umzugehen ist. Transportkennzeichnungen können verschiedene Zwecke erfüllen. Es können Packbänder und Aufkleber angebracht werden, die konkrete Warnhinweise enthalten.

Damit bekommen die Paketzusteller indirekte Handlungshinweise. So dürfen Pakete, die Zerbrechliches beinhalten, zum Beispiel nicht geworfen werden. Weiterhin können Pakete Kennzeichnungen aufweisen, welche den Empfänger über bestimmte Sachverhalte aufklären. Ein typisches Beispiel hierfür wären Aufkleber mit der Aufschrift: „Rechnung inliegend“.

Hinweis: Paketwarnhinweise dienen der Vermeidung von Zwischenfällen und Gefahren während des Transportwegs von Postsendungen. Entsprechende Hinweise sind aber kein Garant dafür, dass die Sendungen wirklich entsprechend sorgsam behandelt werden. Privatpersonen, die empfindliche oder zerbrechliche Waren verschicken, steht es frei, entsprechende Warnaufkleber anzubringen. Für den Transport von gefährlichen Inhalten ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Pakete entsprechend zu kennzeichnen.

Welche Paketwarnhinweise gibt es?

Die Waren- und Transportkennzeichnung bedient sich einer ganzen Reihe an Warnetiketten. Diese Kennzeichnungen unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, erweisen sich aber als äußerst hilfreich, um die Versandabwicklung sicherer zu gestalten und den Zustellern und Logistik-Mitarbeitern Transparenz zu gewähren, was den Inhalt von Warensendungen betrifft. Folgende Paketwarnhinweise sind gängig:
  • „Vor Nässe schützen“: Der Aufkleber zeigt einen aufgespannten Regenschirm mit Regentropfen und gibt einen Hinweis darauf, dass die Sendung vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen ist. Häufig betrifft dies Produkte, die in die Gefahrgutklasse 4.3 einzuordnen sind und wobei sich brennbare Gase entwickeln können, wenn diese Stoffe in Kontakt mit Wasser kommen.
  • „Zerbrechliches Packgut“: Dieser Paketwarnhinweis zählt zu den häufigsten Vorkehrungen, die diesbezüglich beim privaten wie gewerblichen Versand getroffen werden. Befindet sich ein Aufkleber mit einem ganzen oder einem zerbrochenen Glas auf der Verpackung, ist Vorsicht geboten, denn der Inhalt ist zerbrechlich.
  • „Kein Cuttermesser verwenden“: Sind Pakete mit Klebeband fest verschlossen, wird für die schnelle Öffnung häufig ein Cuttermesser benutzt. Dies kann sich aber nachteilig auswirken, wenn sich in der Verpackung Kleidung, Kissen, Decken, Teppiche oder andere empfindliche Artikel befinden. Der Aufkleber zeigt ein durchgestrichenes Cuttermesser und warnt somit vor möglichen Beschädigungen, die beim unachtsamen Öffnen der Sendung entstehen können.
  • „Vor Frost schützen“: Befindet sich ein Aufkleber mit einer Schneeflocke auf einem zweiwelligen Versandkarton, ist angezeigt, dass die Ware nicht bei Minustemperaturen gelagert werden darf oder im Winter nicht im Freien verbleiben sollte. Dies kann zum Beispiel auf den Transport von Lebensmitteln oder Pflanzen zutreffen. Ebenso sind Stoffe, die auf Kälte empfindlich reagieren, entsprechend zu kennzeichnen.

Daneben gibt es weitere Paketwarnhinweise für unterschiedliche Befindlichkeiten und Belange:
  • „Hier oben“ (nach oben zeigende Pfeile weisen auf die Oberseite der Verpackung hin)
  • „Nicht werfen“ (betrifft empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände, sowie sensible Elektronik)
  • „Nicht knicken“ (wird beim Versand von Schriftstücken, Postern, Plakaten, Kunstdrucken verwendet)
  • „Tiefkühlware“ (wird oft mit Kühl-Akkus geliefert, sollte schnell ausgepackt werden, Kühlkette darf nicht unterbrochen werden)
  • „Vor Hitze schützen“ (darf nicht in der Sonne gelagert werden, verderbliche Lebensmittel, empfindliche Elektronik)

Zu dieser Kategorie zählen auch Transportkennzeichnungen, die sich auf die Information des Empfängers beziehen und über folgende Sachverhalte aufklären:
  • Lieferschein innenliegend
  • Rechnung innenliegend
  • eilige Terminsendung

Paketwarnhinweise mindern TransportrisikoPaketwarnhinweise

Das Gesetz verpflichtet jeden Einzelnen, der ein Paket verpackt, dazu, einen sicheren Versand der Ware zu gewährleisten. Bei Transportschäden bleibt die Haftung beim Unternehmer. Um Pakete vorschriftsmäßig zu verpacken, gelten einige allgemeine Hinweise:
  • passende Paketgröße zur Ware auswählen
  • Ware sicher im Paket fixieren
  • empfindliche Waren in Luftpolsterfolie einschlagen
  • Hohlräume mit Füllmaterial versehen

Wichtig ist, dass sich die Ware im Paket nicht unkontrolliert bewegt und gegen die Verpackung gedrückt wird. Beim Versand von Glas, Keramik oder Flaschen gelten besondere Vorkehrungen. Während ein bei Smileypack erhältlicher Flaschenversandkarton keinen Zweifel über seinen zerbrechlichen Inhalt lässt und bereits eine entsprechende Kennzeichnung enthält, ist bei den meisten Paketen der Inhalt nicht ersichtlich. Niemand kann sich darauf verlassen, dass besonders vorsichtig mit der Ware umgegangen wird. Die Pakete durchlaufen viele Prozesse, werden sortiert und in den Lieferwagen geladen. Dabei werden Sendungen nicht selten auch geworfen. Dies spielt keine Rolle, wenn es sich um Kleidung oder Bücher handelt. Zerbrechliches und empfindliche Elektrogeräte sollten gesondert geschützt werden. Das Anbringen von Paketwarnhinweisen hilft nachweislich, das Transportrisiko zu minimieren und die Verantwortlichen für Transport und Logistik dahin gehend zu sensibilisieren, mit den Sendungen achtsam und vorsichtig umzugehen. Beim Transport von Gefahrgütern bleibt das Anbringen von Paketwarnhinweisen keine Kann-Bestimmung, sondern ist laut Gefahrengutverordnung (GGVSEB) vorgeschrieben. Gefahrgüter dürfen demnach nur verschickt werden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Für welche Sendungen sind Paketwarnhinweise notwendig?

Verschiedene Inhalte sollten beim Versand besonders geschützt werden. Der Gebrauch von Paketwarnhinweisen ist für folgende Produktgruppen eine Empfehlung:
  • Glas, Flaschen, Porzellan, Keramik: Zerbrechliches ist entsprechend zu kennzeichnen. Wer auf den sensiblen Paketinhalt aufmerksam machen möchte, kann einen Aufkleber, der ein schwarzes Weinglas zeigt, nutzen oder sich für ein rotes Warnetikett mit der Aufschrift „Vorsicht Glas!“ entscheiden. Beide Aufkleber können nicht übersehen werden und vermitteln wichtige Kenntnisse über den Paketinhalt.
  • Elektrogeräte: Elektrogeräte werden immer ausgefeilter, durch den Verbau sensibler Technik aber auch immer empfindlicher. Eine Empfehlung für die sachgemäße Kennzeichnung ist ein rotes Warnetikett mit der Aufschrift: „Vorsicht, hochempfindliche Elektrogeräte“. Auf einen empfindlichen Paketinhalt können auch Aufkleber mit den Hinweisen „hier oben“ oder „Bitte nicht werfen“ hinweisen.
  • Temperaturhinweise: Verschiedene Produkte müssen entsprechend bestimmter Temperaturbestimmungen verschickt werden. Dies trifft vorrangig auf Lebensmittel zu. Damit dies auf der Verpackung ersichtlich ist, sollten Paketwarnhinweise wie „Kühl lagern“ oder „Tiefkühlware“ Anwendung finden. Bei Tiefkühlware ist dies besonders wichtig, da die Produkte verderben, wenn die Kühlkette nicht durchweg eingehalten wird.

Tipp: Einige Warnetiketten sind auch in Form von Warnklebeband erhältlich. Damit lassen sich Verpackungen noch auffälliger kennzeichnen. Zum Beispiel, indem das Klebeband komplett um den Versandkarton geschlungen wird. Dadurch ist der Warnhinweis von allen Paketseiten zu erkennen.

Gesetzlich vorgeschriebene Paketwarnhinweise

Die meisten Paketwarnhinweise sind zwar nützlich und hilfreich, die Anwendung bleibt aber eine freiwillige Entscheidung. Häufig wird darauf verzichtet, weil die Aufkleber gerade nicht vorrätig sind oder kostenpflichtig erworben werden müssen. Wir empfehlen, nicht an falscher Stelle zu sparen und hochwertige Kartons mit Automatikboden, die bei Smileypack erworben werden, zusätzlich mit entsprechenden Paketwarnhinweisen zu versehen. Gesetzlich vorgeschriebene Transportkennzeichnungen dulden keine Kompromisse. Gefahrgutetiketten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend angebracht werden, wenn es sich um folgende Stoffe handelt:
  • Stoffe mit leichter Entflammbarkeit
  • Stoffe mit radioaktiver Belastung
  • Stoffe mit Gefahr für die Umwelt
  • giftige Stoffe
  • ätzende Stoffe
  • gesundheitsschädliche Stoffe

Gefahrgüter werden in neun unterschiedliche Gefahrgutklassen eingeteilt. Das Gesetz darf nicht umgangen werden. Wird Gefahrgut nicht entsprechend gekennzeichnet, um Schäden für Personen und Umwelt zu vermeiden, drohen Strafen und Bußgelder.

Wie werden Paketwarnhinweise angebracht?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kennzeichnungen am Paket anzubringen. Folgende Arten von Transportkennzeichnungen lassen sich unterscheiden:
  • Aufkleber
  • Etiketten
  • Packbänder
  • Siegel

Warnetiketten und Packbänder sind einfach anzubringen und dienen gleichzeitig dem Verschluss des Paketes. Durch die sehr guten Klebeeigenschaften kann verhindert werden, dass sich die Verpackung öffnet oder das Paketband durch die Einwirkung von Nässe abgelöst wird. Aufkleber haften ebenfalls sehr gut und können auf der Vorderseite wie auch auf den Seiten des Kartons angebracht werden.