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Transportschaden

Transportschaden

Dass Lieferungen beschädigt an ihrem Ziel ankommen, ist im Versandhandel keine Seltenheit. Werden Produkte beim Transport beschädigt, wirft dies einige Fragen auf. Im Online-Handel steht die Frage der Haftung im Raum. Wer privat Pakete verschickt, wird sich vielleicht die Frage stellen, ob er seine Sendung nicht sicher genug verpackt hat und deshalb etwas zu Bruch gegangen ist. Letztlich sollten Transportschäden unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden.

InhaltsverzeichnisTransportschaden

Definition

Wird eine Sendung während der Zustellung zum Empfänger beschädigt, tritt ein Transportschaden ein. Der Schaden kann dabei ganz unterschiedlich ausfallen. Schäden treten ein, wenn der Versandkarton Risse bekommt oder die Ware in der Verpackung gestaucht wurde. Im schlimmsten Fall geht die Sendung komplett verloren, weil der Karton vollständig aufreißt und sich die Waren nicht wieder auffinden, bzw. Empfänger oder Absender zuordnen lassen.

Als Transportschaden wird auch angesehen, wenn Ware durch Temperatureinflüsse Schaden nimmt und beispielsweise Tiefkühlware während des Transports auftaut und damit unbrauchbar wird. Nicht als Transportschaden gelten dagegen:

  • Lieferungen, die zu spät am Zielort ankommen
  • Lieferungen, die unvollständig sind
  • Lieferungen, die an eine falsche Empfängeradresse zugestellt werden

Arten von Transportschäden

Generell lassen sich Transportschäden in zwei unterschiedliche Typen einteilen:

Offensichtliche Transportschäden

Ein offensichtlicher Transportschaden bleibt nicht verborgen und fällt dem Empfänger bei der Paketübergabe durch den Zusteller sofort ins Auge. Der Versandkarton kann zum Beispiel stark zerdrückt oder eingerissen sein. Ein offensichtlicher Transportschaden liegt auch vor, wenn Teile aus der Verpackung ragen und Europaletten während des Transports beschädigt wurden oder zu Bruch gegangen sind.

Versteckter Transportschaden

Versteckte Transportschäden bleiben bei der Paketübergabe unbemerkt. Der einwellige Versandkarton erscheint äußerlich intakt und auch das Klebeband ist nicht beschädigt oder entfernt worden. Dass die Ware beschädigt ist, fällt erst beim Öffnen des Kartons auf.

Ursachen von TransportschädenTransportschäden

Als Ursache für Transportschäden können diverse Gründe angeführt werden:
  • minderwertige Verpackungsmaterialien
  • ungeeignete Verpackung
  • unsachgemäßer Transport
  • Beeinträchtigungen der Ladungssicherheit auf Paletten
  • Temperaturschwankungen
  • Eindringen von Feuchtigkeit
  • Unfälle mit dem Zustellfahrzeug

Größtenteils können mangelhafte und unzureichende Verpackungen als Ursache für Transportschäden verantwortlich gemacht werden. Transportunternehmen suchen sich dahin gehend abzusichern und haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Paragraphen inkludiert, der besagt, dass jeder Kunde selbst für die ordnungsgemäße Verpackung der Waren verantwortlich ist. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Versandart dem Warenwert angemessen erscheint.

Hinweis: Händler sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch, §447, bei Verkäufen an Privatkunden so lange für die Ware verantwortlich, bis der private Endverbraucher die Sendung in Empfang genommen hat. Bestimmte Gewährleistungsfristen gelten auch darüber hinaus.

Haftung

Kommen Waren mit Beschädigungen beim Empfänger an, liegt laut Gesetz ein Sachmangel vor. Beim Vorliegen von Transportschäden stellt sich primär die Frage, wer für den Schaden haften muss und das Transport- und Versandrisiko für die Ware trägt. Haftung bedeutet, dass jemand für einen entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Der Haftgrund kann sich aus juristischen Gegebenheiten ableiten oder Gegenstand eines Vertrages sein. Um die Haftung definieren zu können, ist es relevant, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat und wer Waren an Käufer verschickt.

Die einzelnen Sachverhalte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Warenversand von einem Unternehmen zum anderen

Sofern die AGB des Verkäufers keine anderen Aussagen beinhalten, liegt das Transportrisiko beim Käufer. Der Verkäufer kann lediglich so lange in die Pflicht genommen werden, bis die Ware in einwandfreiem Zustand an den Transportdienstleister übergeben wurde.

Warenversand von einem Unternehmen an einen Privatkunden

Der Händler trägt das Transportrisiko. Kommt es zu einem Transportschaden, muss dieser laut Gesetz dafür haften und für den Schaden aufkommen.

Warenversand von Privatperson an Privatperson

Laut Gesetz haftet der Käufer für die Ware, sobald diese an den Transportdienst übergeben wurde. Ein Ausnahmefall tritt ein, wenn die Ware, trotz anderslautender Vereinbarung, nicht ordnungsgemäß verpackt oder unversichert verschickt wurde.

Die Transportschäden im Einzelnen:

Transportschaden B2B = Unternehmen an Unternehmen

Die Haftung für Transportschäden regelt im gewerblichen Fall das Bürgerliche Gesetzbuch im bereits erwähnten § 447. Verkäufer sind lediglich verpflichtet, die Sendung ohne Mängel beim Transportdienst abzuliefern. Ist die Sendung dem Spediteur oder einer für den Versand zuständigen Person übergeben, beginnt der Kunde für den weiteren Lieferverlauf und die Zustellung in einwandfreiem Zustand zu haften. Somit können Online-Händler von ihren Kunden keinen Schadenersatz fordern, wenn es auf dem Transportweg zu Schäden an der Ware kam. Damit die Haftung greift, wird vorausgesetzt, dass der Verkäufer einen ordnungsgemäß gepackten Versandkarton beim Transporteur abliefert. Daher besitzt eine sichere Verpackung für den B2B-Versand primäre Bedeutung. Wenn der Empfänger dem Händler vorwirft, seine Ware nicht ausreichend verpackt und gesichert zu haben, liegt die Beweislast eindeutig beim Käufer.

Im Schadensfall muss dieser anhand von Fotos, Zeugenaussagen oder dem Vorweisen der beschädigten Verpackung beweiskräftig sein. Für gewerbliche Kunden greift ein weiterer Sachverhalt. Im Handelsgesetzbuch, § 377 kann nachgelesen werden, dass die Ware unmittelbar nach ihrem Eintreffen eingehend begutachtet werden muss. Ist ein Transportschaden aufgetreten, ist dieser sofort dem Absender mitzuteilen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die vorab definierten versteckten Transportschäden sich sofort entdecken lassen.

Transportschaden B2C = Unternehmen an Privatkunden

Wenn Unternehmen Ware an private Kunden verschicken, haften diese uneingeschränkt für mögliche Transportschäden. Die Haftung geht erst auf den Kunden über, wenn er die bestellte Ware tatsächlich in Händen hält. Dieser Vorgang wird laut § 474 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Verbrauchsgüterkauf definiert. Bestellen Kunden etwas im Online-Shop des Händlers, müssen die Unternehmer auch für die anstehende Neulieferung oder eine mögliche Reparatur der auf dem Transportweg beschädigten Ware aufkommen.

Wichtig: Die Haftung des Händlers für die Ware gilt auch, wenn Pakete vom Kunden im Rahmen einer Retour an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Der Kunde kann im Rahmen von Transportschäden selbst entscheiden, wie seine Reaktion darauf ausfällt.

Dabei hat er folgende Möglichkeiten:

  • Inanspruchnahme des Widerrufsrechts und Rücksendung der beschädigten Ware innerhalb von zwei Wochen nach deren Erhalt
  • Inanspruchnahme des gesetzlichen Mangelrechts und Einforderung der Reparatur des Transportschadens oder Beauftragung einer Neulieferung

Sollte die Sendung auf dem Postweg verloren gehen und der Kunde bekommt die Ware damit nicht geliefert, hat der Händler den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllt. Damit schuldet der Händler dem Kunden die Ware weiterhin und muss für deren erneute Verpackung und Anlieferung aufkommen.

Ausnahmeregelung bei Garagenvertrag

Garagenverträge werden zwischen dem Empfänger und dem Versandunternehmen geschlossen. Darin erteilt der Kunde dem Zusteller der Firma eine Abstellgenehmigung. Dies geschieht, wenn der Empfänger zum Zeitpunkt der Lieferung nicht daheim anzutreffen ist und vermeiden möchte, dass die Lieferung an einen Paketshop erfolgt oder ein erneuter Zustellversuch unternommen werden muss. Wird die Sendung nun zum Beispiel wie vereinbart abgelegt und von der Terrasse, dem genannten Abstellort, gestohlen, liegt die Transportgefahr beim Kunden und die Haftung des Online-Händlers erlischt.

Rechtliche Folgen

Geht eine Sendung während des Transports verloren, ist der Verkäufer in der Pflicht, dem Kunden den bereits entrichteten Kaufpreis zu erstatten. Eine Voraussetzung ist, dass der Kunde glaubhaft belegen kann, dass er die bestellte Ware nicht erhalten hat und der Händler nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Gegenbeweis zu erbringen. Wurde die Ware auf Rechnung gekauft und das Geld ist damit noch nicht geflossen, erlischt der Anspruch des Händlers und der Kunde muss für die verloren gegangene Ware nicht zahlen. Wurde die Ware auf dem Versandweg beschädigt, ist von einem Sachmangel auszugehen und der Käufer kann seinem Anspruch auf Nacherfüllung nachgehen.

Nachforschungsauftrag

Ging Ware verloren, kann der Händler beim Transportunternehmen einen Nachforschungsauftrag stellen. Dadurch kann versucht werden, die auf dem Transportweg verloren gegangene Ware zurückzubekommen oder den Verbleib in Erfahrung zu bringen und Schadensansprüche geltend zu machen. Da vermieden werden soll, dass Streitigkeiten zwischen Händler und Transportunternehmen auf den Rücken der Kunden ausgetragen werden, wird die Rückerstattung des Geldes unabhängig vom Ausgang der Auseinandersetzung mit dem Transportunternehmen fällig.

Hinweis: Verbraucher sind nicht verpflichtet, sich an der Nachforschung zur Warensendung zu beteiligen und etwa eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Transportversicherung

Wer Ware gewerblich verkauft, kann vom Abschluss einer Transportversicherung profitieren. In Bezug auf den Käufer bleibt die Police jedoch bedeutungslos. Käufer erhalten ihr Geld vom Händler in jedem Fall zurück, wenn ein Transportverlust eingetreten ist. Transportversicherungen dürfen aus diesem Grund nicht im Rahmen von Verkaufsangeboten auf den Webseiten beworben werden. Ansonsten könnte dies den Eindruck erwecken, dass ein mögliches Transportrisiko durch dieses Vorgehen auf den Käufer abgewälzt werden soll.

Wann haften Versanddienstleister für Transportschäden?

Primär sind die Online-Händler haftbar zu machen, wenn Transportschäden auftreten. Wenn der Händler annimmt, dass sich der Schadensfall erst ereignet hat, nachdem die  Sendung an den Transportdienst übergeben wurde, kann er den Schaden beim Versandunternehmen geltend machen und Schadenersatz einfordern. Laut § 425ff des Handelsgesetzbuches kann der Frachtführer haftbar gemacht werden, wenn dieser auf dem Transportweg einen Schaden am Transportgut verursacht hat. Auch hier gibt es Ausnahmen. Kam die Beschädigung zustande, weil der Händler die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat oder weil es im Rahmen der Auslieferung zu einem Unfall kam, liegt kein Haftungsgrund vor. Im Zweifelsfall ist der Händler wieder in der Pflicht, dem Transportdienst nachzuweisen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt übergeben wurde. So können sich derartige Streitigkeiten über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Transportschäden vorbeugen (Tipps)

Eine mangelnde Verpackung ist der Hauptgrund für Transportschäden. Daher sind Kompromisse bei Verpackungen fehl am Platze und können Privatpersonen wie Händlern letztlich teuer zu stehen kommen. Die Auswahl einer hochwertigen Verpackung stellt einen soliden Basisschutz für die zu verschickende Ware dar. Neben der Kartonage selbst, kommt es auch auf das richtige Verpacken der Ware an. Der Inhalt des Paketes ist ausreichend auszupolstern.

Luftpolsterfolie kann dafür sorgen, dass die Ware sicher im Karton fixiert ist und nicht verschoben und gegen die Seiten und Kanten des Pakets gedrückt wird. Beim Packen von Versandkartons entstehen Hohlräume, die ebenfalls auszufüllen sind. Hierfür sind die leichten und flexiblen Verpackungschips von Smileypack eine Empfehlung. Größere Hohlräume können mit Packpapier ausgefüllt werden. Letztlich kommt es auf einen sicheren Verschluss an. Stabiles und reißfestes Klebeband ist eine Voraussetzung dafür, dass sich Sendungen nicht auf dem Versandweg öffnen und die Ware beschädigt wird oder verloren geht. Das Sortiment von Smileypack ist darauf ausgerichtet, den sicheren Versand von Waren aller Art und Größenordnung bestmöglich zu unterstützen. Hochwertige Kartonagen und Paketzubehör können preisgünstig und auch in größeren Stückzahlen bestellt werden.

Quellen: