Einleitungstext ....

Versandregeln

Versandregeln

Täglich werden in Deutschland Millionen Briefe verschickt. Der Paketversand gewinnt durch den schnell wachsenden Online-Handel ebenfalls verstärkt an Bedeutung. Wer Post versendet, möchte, dass diese möglichst zügig und unbeschadet den Empfänger erreicht. Damit die Paketdienstleister die Beförderung reibungslos gestalten können, ist beim Versand von Briefen, Päckchen und Paketen einiges zu beachten.

Inhaltsverzeichnis

Wer regelt den Postversand in Deutschland?

Die Post-Universaldienstleistungsverordnung, kurz PUDLV, stellt die Regelungen für den Inhalt und Umfang der Grundversorgung mit postalischen Leistungen in Deutschland sicher. Neben der Festlegung von Universaldienstleistungen werden auch bestimmte Parameter für die Beförderung von Briefen und Paketen definiert. Dies betrifft insbesondere folgende Kennzahlen:

  • Zustellfrequenz
  • Zustellmodalitäten
  • Zahl der Postfilialen, Postagenturen und Briefkästen
  • Verteilung der Postfilialen, Postagenturen und Briefkästen
  • durchschnittliche Laufzeit der Zustellung von Briefen und Paketen

Die Regelung der Grundversorgung

Die Deutsche Post AG sichert die vom Gesetzgeber geforderte Grundversorgung in diversen Sparten ab.

Die Briefzustellung

Briefe müssen in Deutschland mindestens einmal an Werktagen, einschließlich samstags, zugestellt werden. Die Zustellung hat durch den Einwurf in den Postkasten oder die persönliche Übergabe an den Empfänger zu erfolgen. Kann dies nicht realisiert werden, darf Briefpost an Ersatzpersonen übergeben werden, sofort dem der Empfänger nicht widersprochen hat.

Hinweis: Pro Jahr müssen mindestens 80 Prozent der Briefe am Folgetag ausgeliefert werden. 95 Prozent der Briefsendungen dürfen nicht länger als zwei Werktage unterwegs sein. Einen gesetzlichen Anspruch, dass Briefe in Deutschland spätestens zwei Werktage nach dem Versand ankommen müssen, gibt es allerdings nicht.

Die Paketzustellung

Auch Pakete müssen mindestens einmal an Werktagen und an Samstagen ausgeliefert werden. Können Pakete nicht persönlich zugestellt werden, dürfen sie an Mitglieder des Haushaltes oder an Nachbarn ausgegeben werden, sofern der Empfänger nicht Gegenteiliges bestimmt hat. Nicht zustellbare Sendungen wandern in Filialen oder Packstationen der jeweiligen Paketdienste. Pro Jahr müssen in Deutschland mindestens 80 Prozent an Paketen am zweiten Werktag nach dem Versand den Empfänger erreicht haben.

Die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften

Die Zustellung hat einmal an Werktagen zu erfolgen. Die Medien sollten am Erscheinungstag beim Empfänger eintreffen.

Postfilialen und Agenturen

Bundesweit muss es mindestens 12.000 Postfilialen geben. Der Betrieb ist auch als Agentur, die einem Einzelhandelsgeschäft angeschlossen ist möglich. Für Gemeinden ab 2.000 Einwohnern ist mindestens ein Versand- und Abholpunkt vorgeschrieben. In Ortschaften mit mehr als 4.000 Einwohnern dürfen Filialen und Agenturen im bebauten Gebiet nicht mehr als zwei Kilometer auseinanderliegen.

Briefkästen

In bewohnten Gebieten ist im Umkreis von einem Kilometer mindestens ein Briefkasten vorgeschrieben. Die Leerung hat an jedem Werktag zu erfolgen. Für Sonn- und Feiertage ist die bedarfsgerechte Leerung sicherzustellen.

Die Preisgestaltung

Das von der Deutschen Post AG festgelegte Briefporto muss zunächst von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Von der Bundesnetzagentur werden Preisänderungsspielräume für diverse Produkte festgelegt. Den Preisänderungen der Deutschen Post AG wird nur entsprochen, wenn diese sich innerhalb des vorab festgelegten Spielraums bewegen.

Wichtig: Beim Paketversand weichen die Regelungen ab. Die Preise können von den Paketdiensten frei bestimmt werden. Die Versandkosten für Bücher- und Warensendungen müssen nicht von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Diese darf die Deutsche Post AG eigenständig festlegen.

Briefe verschicken – diese Versandregeln gelten

Vor dem Versand sollte man überprüfen, ob der Briefumschlag gut und sicher zugeklebt wurde. Nur ordnungsgemäß verklebte Briefe sind während des Transportes, während des Verbleibs im Briefzentrum oder während der Zustellung ausreichend gesichert. Ist der Brief nicht entsprechend gesichert, kann sich der Klebefilm lösen oder andere Postsendungen können sich in den losen Ecken verhaken und das Kuvert öffnen. In dünnen Briefumschlägen befindliche Gegenstände können bei maschineller Sortierung aus den Umschlägen gepresst werden und dadurch verloren gehen.

Daher empfehlen wir den Versand loser Gegenstände in gepolsterten Versandtaschen, wie beispielsweise bei Smileypack erhältlich. Für einen sicheren Versand sollten Sie die Außenränder der Umschläge mit Klebeband verstärken. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie mehrere Lagen Papier verschicken oder sich Gegenstände im Brief befinden, die das Kuvert nicht komplett einnehmen und dadurch Druck auf die Brieföffnungen ausüben.

Briefe richtig adressieren

Damit ein Brief ordnungsgemäß befördert werden kann, ist auf die entsprechende Beschriftung zu achten. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Briefe nur auf der Vorderseite beschriften
  • Adresse des Empfängers steht unten rechts
  • Absender des Absenders steht oben links
  • gut leserlich schreiben
  • dunkle Schrift auf hellem Grund verwenden
  • nach unten 15 mm Abstand halten
  • Frankierung oben rechts anbringen

Tipp: Korrekt adressierte und frankierte Briefe lassen sich maschinell bearbeiten und der Versand geht dadurch deutlich schneller.

Farbige Umschläge richtig verschicken

Besonders zur Weihnachtszeit sieht sich die Post mit zahlreichen farbigen Briefumschlägen konfrontiert. Damit der Versand reibungslos ablaufen kann, ist auf Folgendes zu achten:

  • Adresse gut leserlich mit Schwarz auf weißen Grund schreiben
  • weiße Etiketten auf den farbigen Grund kleben
  • Codierzone unten rechts nicht beschreiben oder bekleben (150 x 15 mm)
  • Aufkleber sollten keine Ähnlichkeit mit Labeln der Post besitzen

Tipp: Da Standard- und Kompaktbriefe mithilfe von Transportbändern sortiert werden, ist eine ausreichende Biegsamkeit wichtig. Entsprechen farbige Umschläge nicht den Versandregeln, können zusätzliche Entgelte erhoben werden, da eine manuelle und mit höherem Aufwand verbundene Sortierung erfolgen muss.

Briefe ins Ausland verschicken – welche Regeln gelten?

Bei Briefen ins Ausland spielt das Zielland bei der Kostenfrage keine Rolle. Maßgeblich für den Preis sind ausschließlich die Abmessungen und das Gewicht der Sendung.

  • Postkarte: Flächengewicht 150 bis 500 g/m² = 0,95 €
  • Standardbrief: bis 3 Seiten und 20 g = 1,10 €
  • Kompaktbrief: bis 8 Seiten und 50 g = 1,70 €
  • Großbrief: bis 95 Seiten und 500 g = 3,70 €
  • Maxibrief: bis 180 Seiten und 1.000 g = 7,00 €
  • Maxibrief XXL: 000 bis 2.000 g = 17,00 €

Versandregeln für Pakete: Tipps und Tricks

Werden die Versandregeln beachtet, können Pakete schnell und zeitnah zugestellt werden. Dabei ist auf verschiedene Kriterien zu achten:

  • Paket-Abmessungen: Das Paket sollte in seiner Größe und Beschaffenheit zum Inhalt passen. Damit ist der sichere Transport gewährleistet und es muss nicht unnötig viel Geld für das Porto ausgegeben werden.
  • Versicherungen: Pakete und Päckchen sind unterschiedlich hoch versichert. Wird der Inhalt beschädigt, weil das Paket nicht richtig verpackt war, gibt es keine Entschädigung.
  • Sperrgut: Entspricht eine Sendung nicht den nachfolgend noch genauer definierten Abmessungen und ist weder rechteckig noch quadratisch, gilt sie als Sperrgut. Dies kann u.U. auch kleine Pakete betreffen. Maßgeblich ist, dass die Sendungen dann nicht mehr auf dem Förderband transportiert werden können und manuell bearbeitet werden müssen. Hier kann es hilfreich und auch billiger sein, einen größeren Karton zu wählen, welcher den Abmessungen entspricht.
  • Schutzmaterial: Damit das Transportgut während des Versandes nicht verschoben wird und zerdrückt werden kann, kommt es auf das passende Füllmaterial an. Smileypack bietet beispielsweise Luftpolsterfolie in verschiedenen Abmessungen
  • Klebeband: Damit Pakete wirklich halten, ist spezielles Paketklebeband zu verwenden. Dünner Tesafilm oder einfache Schnur genügen häufig nicht. Damit der Versand nicht behindert wird, sind Pakete immer ausreichend zu sichern und möglichst mit mehreren Bahnen Klebeband zu versehen.

Pakete richtig beschriften

Damit der Versand reibungslos abgewickelt werden kann, muss ein Paket ordnungsgemäß beschriftet werden und alle relevanten Angaben enthalten. Die korrekte Schreibweise der Adresse ist wichtig, um die Versandzeit nicht unnötig zu verlängern oder sogar dafür zu sorgen, dass die Zustellung des Paketes nicht möglich ist und dieses an den Adressaten zurückgeschickt werden muss.

Die Paketdienste bieten eigene Etiketten an. Dort sind die wichtigsten Daten korrekt in die dafür vorgesehenen Felder einzugeben. Die Sendungen werden maschinell für den Versand vorbereitet und nur deutliche und korrekte Angaben können entsprechend ausgelesen werden. Ist es nicht möglich, die Zieladresse maschinell zu ermitteln, muss eine manuelle Bearbeitung erfolgen. Dies kostet Zeit und die Anlieferung beim Empfänger wird sich verzögern. Pakete manuell beschriften – darauf ist zu achten:

  • Paket auf eine stabile Unterlage legen
  • Angaben in Druckbuchstaben machen
  • Absender steht links oben
  • Empfänger steht rechts unten
  • Vor- und Zuname, Straße, Postleitzahl und Ort angeben
  • Pakete ins Ausland mit Bestimmungsland unter den Adressangaben versehen

Tipp: Wer alte Pakete wieder nutzt, sollte Etiketten und Barcodes restlos entfernen, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Werden Paketmarken online bestellt, spart man sich Zeit und Aufwand. Nach Eingabe der Daten über den Browser werden die fertig beschrifteten Etiketten erstellt und können ausgedruckt werden. Die Paketmarke wird auf die Sendung geklebt und in den Filialen werden die Daten aus dem QR-Code ausgelesen. Daher können handschriftliche Veränderungen nach Aufkleben des Online-Etiketts nicht berücksichtigt werden.

Tipp: Wer keinen Drucker besitzt, kann sich im Rahmen der Online-Frankierung einen QR-Code erstellen lassen und diesen in einer Postfiliale oder Packstation einscannen. Dort kann dann die ordnungsgemäß erstellte Paketmarke ausgedruckt werden.

Pakete können nicht zugestellt werden – Regeln für die Abholung

Konnte das Paket nicht zugestellt werden, findet der Empfänger einen Benachrichtigungszettel in seinem Briefkasten. Dort ist vermerkt, wann der Zustellversuch unternommen wurde und wo sich das Paket befindet. Der Empfänger hat nun zwischen sieben und zehn Tagen Zeit, seine Sendung aus der Filiale oder dem Paketshop abzuholen.

Tipp: Bei der Abholung von Postsendungen muss der Ausweis zur Legitimation vorgezeigt werden. Dies gilt auch für Personen, die im Auftrag des Empfängers vorsprechen und eine Vollmacht für die Abholung erteilt bekommen haben. Alternativ kann den Paketdienstleistern eine Abstellgenehmigung erteilt werden. Der Zusteller wird die Sendung dann an einem vereinbarten Platz auf dem Grundstück des Empfängers abstellen. Mit der Abstellung endet allerdings die Haftung seitens des Paketdienstes. Verschwindet das Paket oder wird am Abstellort beschädigt, kann kein Schadensersatz vom Empfänger gefordert werden. Hinweis: Es können auch individuelle Versandregeln getroffen werden. Die Vereinbarungen für die „eigenhändige Zustellung“ müssen mit dem jeweiligen Paketdienst individuell vereinbart werden.

Versandregeln für Pakete innerhalb der EU

Für den EU-weiten Handel existieren spezielle Normen und Vorschriften. Die produktbezogenen Versandregelungen sind auf verschiedene Parameter ausgerichtet:

  • Produkt: elektrische Eigenschaften, hygienische Vorgaben, Entflammbarkeit
  • Herstellung: Umsetzung von bestimmten Standards bezüglich Sicherheit, Umwelt und Gesundheit sind Voraussetzungen für den späteren Versand
  • Leistung: In Bezug auf Leistung und Energieeffizienz müssen für den Versand zugelassene Waren gängigen EU-Standards entsprechen.

Die meisten Anforderungen für den EU-Versand sind in den einzelnen Ländern identisch. Bei technischen Vorschriften kann es Abweichungen geben. Diese lassen sich auf den Produktinfostellen nachlesen. Händler, die regelmäßig Ware innerhalb der EU verschicken, sind ab einer bestimmten Stückzahl zur Meldung verpflichtet. Die Stellenwerte für die Meldepflicht werden in regelmäßigen Abständen, meist quartalsweise, von den einzelnen Ländern individuell neu festgelegt.

Versand innerhalb der EU – was darf nicht verschickt werden?

Hierbei herrscht zwischen den meisten Paketdiensten Einigkeit. Etwaige Abweichungen lassen sich bei einem Blick auf die Webseiten der einzelnen Dienstleister in Erfahrung bringen. Vom internationalen Versand ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Alkohol
  • Parfüm
  • Nagellack
  • Benzin
  • Gas
  • frische Lebensmittel
  • Giftstoffe

Innerhalb Europas dürfen Alkohol und Parfüm meist verschickt werden. Frische Lebensmittel dagegen sind innerhalb der EU vom Versand ausgeschlossen. Ein Verderb während des Transports würde rechtliche Probleme mit sich bringen.

Internationale Versandregelungen

Im Gegensatz zu Lieferungen innerhalb der EU müssen bei der Einfuhr nach Amerika und weiteren außereuropäischen Ländern Einfuhrzollregelungen beachtet werden. Dadurch soll abgesichert werden, dass nicht versehentlich illegale Waren eingeführt werden. Speziell für die USA wären dies zum Beispiel Lebensmittel, Spirituosen oder Tabakwaren. Der internationale Versand verlangt weiterhin nach bestimmten Dokumenten. Art und Umfang richten sich nach Inhalt und Wert der Sendung. Weiterhin gibt es Abweichungen zwischen den einzelnen Zielländern.

  • Sendungswert bis 1.000 Euro: Der Lieferung muss eine Handels- und Proformarechnung beiliegen. Diese besitzt einen Umfang von drei Seiten.
  • Sendungswert 1.000 bis 3.000 Euro: Zusätzlich ist eine elektronische Ausfuhrmeldung notwendig.
  • Sendungswert mehr als 3.000 Euro: Neben Handels- und Proformarechnung und Ausfuhrmeldung wird ein weiteres Ausfuhrbegleitdokument verlangt.

Schriftstücke, Päckchen und Pakete: die Versandregeln der Deutschen Post im Überblick

Wer Briefe und Gegenstände mit der Deutschen Post verschicken will, muss sich an bestimmte Versandregeln halten.

Schriftstücke versenden

Briefe: rechteckig (Länge beträgt mindestens das 1,4-fache der Breite)

  • Kleiner Umschlag: bis 23,5 x 12,5 cm
  • Großer Umschlag: 35,3 x 25 cm

quadratisch (alle Seiten gleich lang)

  • bis 95 DIN-A4-Seiten = Großbrief
  • bis 180 DIN-A4-Seiten = Maxibrief

Postkarte:

  • rechteckig = 0,70 €
  • quadratisch = 1,60 €

Gegenstände verschicken

Die Versandtasche

  • Bis 500 g Gewicht und 35 x 25 x 2 cm Größe: Großbrief, Großbrief + Prio, Großbrief + Einschreiben, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 500 g
  • Bis 500 g Gewicht und 35 x 25 x 5 cm Größe: Bücher- und Warensendung, Maxibrief, Maxibrief + Prio, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg
  • Bis 500 g Gewicht und 35 x 25 x10 cm Größe: Päckchen S, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg
  • Bis 1 kg Gewicht und 35 x 25 x 5 cm Größe: Bücher und Warensendung 1000, Maxibrief, Maxibrief + Prio, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg
  • Bis 1 kg Gewicht und 35 x 25 x 10 cm Größe: Päckchen S, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg
  • Bis 2 kg Gewicht: Päckchen S, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg

Der Versandkarton

  • 35 x 25 x 5 cm Größe: Bücher- und Warensendung, Maxibrief, Maxibrief + Prio, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg
  • 35 x 25 x 10 cm Größe: Päckchen S, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 2 kg
  • 60 x 30 x 15 cm Größe: Päckchen M, Paket bis 2 kg, ExpressEasy bis 5 kg
  • 120 x 60 x 60 cm Größe: Paket bis 5 kg, ExpressEasy bis 10 kg
  • Größere Abmessungen: Paket bis 2 kg, Sperrgut

Der Rollenversand

  • Bis 90 cm Länge: Päckchen M Rolle, Paket bis 2 kg Rolle
  • Bis 120 cm Länge: Paket bis 2 kg Rolle
  • Länger: Paket bis 2 kg Sperrgut

Sonderformate

  • Bis 2 kg: Paket bis 2 kg, Sperrgut
  • Bis 5 kg: Paket bis 5 kg, Sperrgut
  • Bis 10 kg: Paket bis 10 kg, Sperrgut

Die Versandregeln für Geld und Wertvolles

Wertsachen wie Geld oder Tickets können sicher als Brief mit Einschreiben/Wert verschickt werden. Gegen einen Aufpreis von aktuell 4,45 € (Stand: Feb./2024) werden Sendungsverfolgung und eine schriftliche Empfangsbestätigung geboten.

Tipp: Mit dieser Versand-Option sind Bargeld bis 100 € und Wertgegenstände bis 500 € versichert.

Quellen: